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Fluglärm verursacht Herzinfarkt und Schlaganfall

Gesundheitspolitik Autor: Dr. Jürgen Hoffart

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Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung fordern deutsche Mediziner ein komplettes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und aktiven Schallschutz an allen Flughäfen.

Ärztinnen und Ärzte aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern, Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich in einem Arbeitskreis zusammengeschlossen, um ihr Engagement gegen die Gesundheitsrisiken durch Fluglärm zu bündeln. Von ihrem ersten Treffen Mainz berichtet Dr. Jürgen Hoffart, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Rheinhessen. Hier seine Zusammenfassung:

Subjektive Belästigungen durch Fluglärm und Schlafstörungen sind bekannt. Nach Aussage von Jochen Flasbarth, dem Präsidenten des Umweltbundesamtes in Berlin, ist Lärm das am stärksten unterschätzte Umweltthema in Deutschland mit insgesamt 15 Millionen Betroffenen.

Ärztinnen und Ärzte wissen aber auch, dass Fluglärm Bluthochdruck begünstigt und somit eine wirkliche Gesundheitsgefahr darstellt. Dieses Risiko wurde mittlerweile in fundierten Studien nachgewiesen. Das Risiko ist dosisabhängig: Je mehr Lärm desto höher ist der Blutdruck und umso mehr blutdrucksenkende Arzneimittel müssen verordnet werden. Sicher ist auch, dass Blutdrucksteigerungen unabhängig davon auftreten, ob der Betroffene, der Fluglärm ausgesetzt ist, gerade schläft oder wach ist.

Die Fluglärmdebatte wurde angeheizt durch die vom Umweltbundesamt beauftragte und 2010 publizierte Großstudie im Raum Köln-Bonn des Bremer Arztes und Epidemiologen Professor Dr. Eberhard Greiser. Die Studie zeigte zum ersten Mal an einer sehr großen Untersuchungsgruppe von über einer Million Versicherten nicht nur eine Zunahme des Bluthochdrucks, sondern auch eine Zunahme der am meisten auftretenden Folgekrankheiten, nämlich Herzinfarkt und Schlaganfall.

Die Ergebnisse dieser Studie wurden heftig diskutiert und teilweise polemisch kritisiert. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die Studienergebnisse Auswirkungen auf die Gesetzgebung und auf die Flughafenbetreiber haben können.

Inzwischen sind zwei weitere Großstudien veröffentlicht, die die Resultate von Greiser bestätigen. So zeigt die Analyse der Sterberegister der gesamten Schweiz durch die Universitäten Basel, Bern und Utrecht eine Zunahme der Infarktsterblichkeit in Abhängigkeit von der Lärmeinwirkung. Bewohner, die einer Belastung von 60 dB(A) ausgesetzt waren und 15 und mehr Jahre am selben Ort wohnten, wiesen eine Zunahme der Infarktsterblichkeit um 50 % auf. Eine große dänische Studie über zehn Jahre stellte ferner eine deutliche Zunahme der Schlaganfallhäufigkeit in Abhängigkeit von Verkehrslärm fest.

Damit muss, so der Arbeitskreis, davon ausgegangen werden, dass Krankheitshäufigkeit und Sterblichkeit im Zusammenhang mit Herzinfarkt und Schlaganfall durch Fluglärm auch in Deutschland begünstigt werden.
In der Kölner Studie wurde darüber hinaus auch ein schon früher vermutetes vermehrtes Auftreten von Depressionen gefunden.

Durch Fluglärm ab 42 bis 60 dB(A) wird das Risiko erhöht für:
•    kardiovaskuläre Erkrankungen um 19 %
•    koronare Herzerkrankung um 21 %
•    Schlaganfall um 25 %

Jeder Anstieg des Lärms um 10 dB(A) erhöht das Risiko für Schlaganfall um 14 %, bei über 65jährigen Menschen um 27 %.


Durch den Ausbau von Flughäfen und die damit verbundene Zunahme der Belastung werden diese Erkrankungen in noch stärkerem Umfang zunehmen.

Fluglärm unterscheidet sich wesentlich von anderen Lärmarten. Zum einen wirkt Fluglärm von oben und von allen Seiten, so dass das Ausweichen innerhalb eines Gebäudes nicht möglich ist. Wegen seiner wechselnden Struktur ist er belastender als andauernder Lärm. Zum anderen gelten für Fluglärm besondere gesetzliche Bestimmungen (Fluglärmgesetz u. a.), die nicht auf eine Begrenzung der Lärmbelastung abzielen, sondern nur passive Schutzmaßnahmen bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte vorsehen. Diese Grenzwerte liegen weit oberhalb der Belastungen, bei denen bereits ein erhöhtes Erkrankungsrisiko besteht. Die von gesetzlichen Regelungen für andere Lärmarten abweichende Festlegung bedeutet, dass bei der Genehmigung von Flughafenerweiterungen eine Belastung unterhalb dieser Grenzwerte grundsätzlich als hinnehmbar anzusehen ist.

Die Arbeitskreismitglieder: „Dieser Ansatz ist aufgrund heutiger Erkenntnisse  unhaltbar.“ Bei jeder Neuanlage oder Erweiterung eines Flughafens muss die sachgerechte Abwägung der verschiedenen Interessen erfolgen. Diese setzt  voraus, dass nicht nur mögliche positive Aspekte (z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen), sondern auch negative Auswirkungen wie Art und Anzahl zusätzlicher Erkrankungs- und Todesfälle in die Abwägungen eingehen.

Für die Ärztinnen und Ärzte im Arbeitskreis sind all dies Gründe zu fordern, dass die gesundheitlichen Risiken gemäß Grundgesetz unabdingbar zu berücksichtigen sind. Der Arbeitskreis stellt fest: Aufgrund der verfügbaren Daten ist unter anderem ein komplettes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und ein aktiver Schallschutz an allen Flughäfen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung generell erforderlich.
 

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