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Förderung eGK-Lesegeräte: Antragsansturm kurz vor Toresschluss?

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Die Förderung der eGk-Lesegeräte läuft demnächst aus. Ärzte, die noch kein Gerät bestellt haben, sollten sich deshalb sputen.

Offensichtlich gibt es noch Nachholbedarf, denn die KVen vermelden Eingänge von Förderanträgen, die weit von einer flächendeckenden Ausstattung der Praxen mit den neuen Geräten entfernt sind. Die Bayern etwa hinken mit rund 20 % hinter anderen KVen her. Das liegt vermutlich daran, dass der KVB-Vorstand die Anschaffung der eGk-Lesegeräte mit Verweis auf eventuelle Sicherheitsschwachstellen kritisch sieht.

Wann die ersten Online-Anwendungen wie etwa Stammdatenabgleich, Notfalldaten, Datenaustausch zwischen den Ärzten etc. tatsächlich umgesetzt werden, steht nach wie vor in den Sternen, kritisiert der KVB-Vorstand. Ohne Zeitplan sei nicht erkennbar, welchen Nutzen die rasche Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bzw. die Ausstattung der Praxen mit den neuen Terminals haben soll.

Insofern hat die KVB die Forderung nach einem sofortigen Stopp des „Basis-Rollouts“ gegenüber der KBV Mitte August nochmals bekräftigt. Anlass war die Einigung zwischen der KBV und dem GKV Spitzenverband, die Förderung der neuen Terminals schon dann zu gewähren, wenn Ärzte bis zum 30. September ein Gerät bestellt haben, da es bei vielen Herstellern zu Lieferschwierigkeiten gekommen ist. Zuvor war die Regelung, dass die Geräte in der Praxis hätten installiert sein müssen. Um später kein böses Erwachen zu erleben, rät Thomas Werner, Vertragsexperte der KV Rheinland-Pfalz, sich Bestell- und Lieferdatum von den Herstellern schriftlich bestätigen zu lassen.

Kritische Kommentare zeigen Wirkung

Wie die bayerischen Ärzte halten sich auch die hessischen Kollegen bei den eGK-Lesegeräten zurück: Erst 23 % hatten bis Ende August einen Förderantrag gestellt. KV-Pressesprecher Matthias Roth vermutet, dass dies ein Ergebnis der kritischen KV-Haltung zur eGk in den letzten Jahren ist. Die KV Westfalen-Lippe meldete dagegen Ende August eine Quote von 45 %, die KV Sachsen 40 % und die KV Rheinland-Pfalz 50 %.

Insbesondere die Ärzte in Baden-Württemberg haben sich mit der Ausstattung der Lesegeräte gesputet; die KV verzeichnete in der zweiten Augustwoche bereits einen Antragseingang von 55 % der Ärzte. Und das, obwohl sich die Ärzte im Ländle etwas mehr Zeit lassen dürfen: Aufgrund einer Sondervereinbarung können Ärzte den Antrag auf Förderung sogar noch bis zum 31. Oktober stellen. Eine Überprüfung, wann die Geräte bestellt wurden, erfolgt nicht. Auch die KV Hessen und die KV Sachsen befinden sich derzeit in Vertragsverhandlungen mit den regionalen Krankenkassen, um Fristverlängerungen auszuhandeln.

Die KVen glauben, dass die tatsächlichen Bestellquoten weit über den registrierten Zahlen liegen, da viele Ärzte noch keinen Antrag gestellt haben. Dennoch zeigen die Zahlen in Hessen und Bayern, dass viele Ärzte der KV-Kritik folgen und sich mit der Anschaffung eines Terminals zurückhalten.

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