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Folgt dem „Impf-Chaos“ die Regresswelle?

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Hausarzt Josef Schus­ter sieht wegen nicht verwendeter Grippeimpfstoffdosen eine „Regressforderungswelle“ auf sich und seine Kollegen in Bayern zukommen. Doch die Schuld daran hätten die Krankenkassen mit ihrem missglückten Rabattvertrag.

Entsprechend der in den Vorjahren benötigten Impfstoffmenge orderte Allgemeinarzt Schuster aus Frammersbach im Spessart für die Saison 2012/13 Grippeimpfstoff als Sprechstundenbedarf. Jetzt, gegen Ende der Impfperiode, stellte er fest, dass „noch eine Menge übrig ist“. Versuche, davon etwas an Kollegen abzugeben, scheiterten, da diese ebenfalls auf Beständen sitzen.

Bestellte Impfstoffmengen vs. abgerechnete Impfungen

Da die AOK, die in Bayern für alle gesetzlichen Kassen die Abwicklung des Sprechstundenbedarfs übernimmt, ausrechnen wird, wie viele Impfstoffdosen (gemäß Sprechstundenbedarfsrezept) von jedem Arzt bezogen wurden und wie viele er (gemäß seiner KV-Abrechnung) verimpft hat, „folgert sie aus der Differenz eine unwirtschaftliche Verordnungsweise und überzieht dann die Ärzte mit ihren Regressforderungen“, befürchtet Kollege Schuster.


Schließlich heißt es auf einer von der KV und den Kassenverbänden in Bayern herausgegebenen „Checkliste für die Verordnung von Impfstoffen“ unmissverständlich: „Nicht nachvollziehbare Diskrepanzen zwischen verordneten Impfdosen und den entsprechenden Impfleistungen führen zu Prüfanträgen.“


Die AOK erklärt gegenüber MT: „Ein Arzt, der seine Bestellmengen auf der Grundlage nachvollziehbarer Erwägungen sorgfältig bemisst, hat keine Regresse durch die Prüfungsstelle zu befürchten.“ Sie stelle Anträge auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise „lediglich treuhänderisch im Auftrag der GKV“. Etwaige Regresse würden von der gemeinsamen Prüfungsstelle von KV und GKV verhängt. Diese lege auch die Maßstäbe der Überprüfung fest und habe nachvollziehbare Argumente zu berücksichtigen. Die Vertreter der Ärzte seien am Verfahren paritätisch beteiligt.

20% der Grippeimpfdosen nicht verimpft worden

„Geringfügige Abweichungen zwischen Impfstoffmenge und durchgeführten Impfungen sind unvermeidbar“, teilt die AOK mit. Eine Überprüfung vor einigen Jahren habe jedoch ergeben, dass bayern­weit mehr als 20 % der bestellten Grippeimpfstoffe nicht verimpft wurden, was vermeidbare Kosten in Millionenhöhe verur­sachte.


Diesmal stellt sich die Frage nach der Verantwortung für nicht genutzte Impfstoffmengen jedoch neu. Denn schuld an der jetzigen Misere sind nach Ansicht von Hausarzt Schus­ter die Krankenkassen, die für den Grippeimpfstoff einen exklusiven Rabattvertrag abschlossen, der wegen Lieferschwierigkeiten des Herstellers aber nicht umgesetzt werden konnte. Anfang Oktober teilten die Kassenverbände mit, dass die Ärzte auch andere Grippe­impfstoffe in den Apotheken ordern durften.


Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Verunsicherung und Verzögerung mutmaßte KV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz bereits im November: „Es ist durchaus möglich, dass nun etliche bestellte Impfdosen gar nicht mehr von den Patienten nachgefragt werden. Die Verantwortung dafür liegt allerdings keinesfalls bei den Ärzten, die daher dafür auch nicht haftbar gemacht werden dürfen.“

Forderung: Grippeimpfstoff nicht mehr ausschreiben

Sollten sich Ärzte tatsächlich mit Rückforderungen der Krankenkassen wegen nicht verimpfter Grippeschutzdosen in der Saison 2012/2013 konfrontiert sehen, werde ihnen die KV beratend zur Seite stehen, antwortete die KV-Pressestelle MT.


Politisch steht die KV hinter der Forderung des Bayerischen Ärztetages, dass der erst 2011 eingeführte § 132e Abs. 2 SGB V, der die Exklusivverträge bei Impfstoffen ermög­lichte, „unbedingt wieder rückgängig“ gemacht werden soll. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) fordert: „Die Kassen müssen auf die Ausschreibung der Grippeschutzimpfstoffe in Gänze verzichten, die Regressbedrohung für uns Ärzte muss vom Tisch.“


Der BHÄV macht die Kassen für das „Impfstoff-Chaos“ und die verschlechterte Impfquote verantwortlich: Während in Bayern im 3. Quartal 2011 noch 277 000 Patienten gegen Grippe geimpft wurden, waren es III/12 nur 6834 – „ein Rückgang um über 97 %“. Dieser Rückstand wurde nicht mehr aufgeholt; mit rund 1,1 Mio. Impfungen blieb die Zahl im 4. Quartal auf dem Niveau des Vorjahres. Dass es deswegen in Bayern zu wesentlich mehr Grippefällen als in Baden-Württemberg gekommen ist, wie der BHÄV argumentiert, bestreiten die Kassen.

Apotheke führt übrigen Impfstoff der Vernichtung zu

BHÄV-Chef Dr. Dieter Geis ist überzeugt: „Die paar Cent, die die Kassen in Bayern meinten über Rabattverträge sparen zu können, kommen jetzt uns alle teuer zu stehen.“ Hausarzt Schuster hat nun auf Anraten der von ihm kontaktierten AOK-Apothekerin seine Impfstoffreste an die Lieferapotheke zurückgegeben. Diese stellte ihm eine „Vernichtungserklärung“ aus und teilte mit: Eine Erstattung zugunsten der GKV ist mangels Rücknahme durch den Großhandel oder Hersteller nicht möglich.

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