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Gehälter der KV-Vorstände: Im Einzelfall klar verbessert

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Alle Jahre wieder werden im März die Vergütungen der KV-Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie wesentlicher Versorgungsregelungen aus dem Vorjahr veröffentlicht. Online nachzulesen im Bundesanzeiger. Interessant ist dabei z.B. der Vergleich zum vorherigen Jahr.

So durfte sich z.B. die Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, über ein deutlich höheres Gehalt freuen. Sie erhielt 2013 nach den Angaben der KBV für ihre Tätigkeit 245.000 Euro (2012: 209.000 Euro), ein Plus von 17 %. Die Vergütungen der beiden Stellvertreter blieben bei 193.00 bzw. 177.000 Euro.

Top-Verdiener im KV-System war natürlich KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Und er war jeden Cent wert, werden viele Vertragsärzte in Anbetracht seines Rücktritts Ende Februar 2014 vermutlich denken. Denn Dr. Köhler konnte in seinen Jahren als KBV-Vorsitzender viel für die Honorarentwicklung der Ärzte erreichen. Sein Gehalt betrug im vergangenen Jahr 326.372,80 Euro. 2012 war es nach Intervention des Bundesgesundheitsministeriums zur einer Reduktion von 350.000 Euro (bis Mai 2012) auf 320.000 Euro (ab Juni 2012) gekommen. Das hausärztliche KBV-Vorstandmitglied Regina Feldmann erhielt 2013 ein Salär von 305.974,50 Euro.

Unter den KV-Chefs hat Dr. Klaus Heckemann, Vorsitzender der KV Sachsen, die Spitze an der Gehaltsskala erklommen. Die KBV-Übersicht weist für ihn einen Verdienst von 264.000 Euro aus, 2012 waren es 240.000 (+ 10 %). Mit 263.973,47 (2012: 257.360,40) Euro ist der KV-Chef von Bayern, Dr. Wolfgang Krombholz, auf Augenhöhe, unter Berücksichtigung seines Fahrkostenzuschusses sogar noch leicht besser gestellt. 

In Berlin erhielten alle drei KV-Vorstandsmitglieder 2013 je 201.915,50 Euro Gehalt (2012: 198.412,50 Euro). Für ein Mitglied weist die KBV-Tabelle in der Spalte "Variable Bestandteile" eine Rückzahlung an die KV aus, nämlich von 183.000 Euro, in der Fußnote als " dienstvertraglich vereinbarte Übergangsgelder resultierend aus der 1. Amtsperiode" deklariert (MT hatte über die Rückzahlungsverpflichtung für den KV-Vorstand berichtet).

Der aktuellen KBV-Übersicht ist nun auch der Euro-Betrag zu entnehmen, den sich die beiden Vorständler der KV Baden-Württemberg als "Praxisorganisationspauschale" zusätzlich zu ihrem Gehalt von jeweils 180.000 Euro auszahlen lassen, nämlich jeweils 78.800 Euro.

Eine Nullrunde (auf hohem Niveau) weist der Gehaltsangabenvergleich 2013-2012 übrigens für die KV-Vorständler in Nordrhein und Westfalen-Lippe aus. Auch in anderen KVen, z.B. Thüringen und Saarland, tat sich nichts.

Der Blick auf die Gehaltszahlen zeigt allerdings nicht die ganze Vergütungslage. Denn die ärztlichen KV-Vorstandmitglieder haben i.d.R. noch die Möglichkeit, sich in Teilzeit ihrer Praxis zu widmen, was allerdings nicht von allen wahrgenommen wird. In unterschiedlichem Maße gibt es Zuschüsse zu berufsständischer und privater Altersversorgung sowie diverse Regelungen für Übergangsgelder am Ende einer Amtszeit. 

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