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Gesetz zur Verbesserung der Organspende beschlossen, über Widerspruchslösung ist noch zu reden

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ wird voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ wird voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. © iStock.com/uchar
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Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende beschlossen.

„Dieses Gesetz ist eine gute Nachricht für die mehr als 10 000 Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten“, kommentiert der Präsident der Bundesärztekammer Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery den Beschluss. Es sei ein großer Schritt nach vorn, weil strukturelle Hürden beseitigt und die Krankenhäuser nicht länger allein gelassen würden.

Der Reform sollen weitere Maßnahmen folgen

Eine „kluge Entscheidung“ sei, so Prof. Montgomery, die Frage der Widerspruchslösung aus dem Gesetz auszuklammern: „Der Gesetzgeber hat damit den Freiraum geschaffen, den die Debatte um eine ethisch und rechtlich so sensible Frage braucht.“

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ wird voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Es sieht vor, dass Kliniken eine höhere Vergütung für Organentnahme und -transplantation erhalten. Dies schließt Erstattungen für das Freistellen der Transplantationsbeauftragten (TxB) ein. Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungsbetten. TxB erhalten Zugangsrecht zu den Intensivstationen und sind hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.

Außerdem wird flächendeckend ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet, damit kleineren Entnahmekrankenhäusern jederzeit qualifizierte Ärzte beim Feststellen des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.

„Diese Reform ersetzt allerdings keinesfalls weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Spendenbereitschaft“, ergänzt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Professor Dr. Karl Lauterbach. Dazu werde der Deutsche Bundestag in den nächsten Monaten ein gesondertes Gesetz debattieren.

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