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Gesetzgeber soll ein Machtwort sprechen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Maßstab für die Finanzmittel, die die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Versorgung zur Verfügung stellen, ist die Morbidität. So will es der Gesetzgeber, doch die Praxis sieht anders aus. MT sprach darüber mit Dr. Burkhard John, dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Dr. Burkhard John
Vorstandsvorsitzender der
KV Sachsen-Anhalt

Foto: KVSA


Ende 2012 waren Sie noch zuversichtlich, dass sich die über dem Bundesdurchschnitt liegende Morbidität der Menschen in Sachsen-Anhalt in der Vergütung der ärztlichen Versorgung niederschlägt. Doch jetzt ist wieder alles offen. Warum?


Dr. John: Das Landesschiedsamt hatte im Dezember, nachdem wir uns mit den Krankenkassen auf dem Verhandlungsweg nicht einigen konnten, eine Steigerung der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung um 12 % festgelegt. Von 2013 bis 2015 waren pro Jahr jeweils 4 % zusätzlich vorgesehen. Zudem wurde uns ein Plus von 2,69 % aufgrund der veränderten Krankheitslast zugesprochen.

Diese Schiedsamtsentscheidung haben die Kassen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Landessozialgericht angefochten und nun auch im Hauptsacheverfahren recht bekommen. Das Landessozial­gericht hält die Vergütungsanhebung von insgesamt 14,69 % nicht für rechtsgültig.

Was bedeutet das für die Versorgung der Versicherten?

Dr. John: Aus Sachsen-Anhalt sind viele junge Menschen weggezogen, ältere und zunehmend kränker werdende sind geblieben. Laut Bewertungsausschuss liegt die morbiditätsbedingte Veränderungsrate etwa einen Prozentpunkt über dem Bundesdurchschnitt. Unser Hauptproblem ist aber der viel zu niedrige Sockelbetrag, auf dem diese Veränderung aufsetzt. Die mögliche Konsequenz aus der zunehmenden Diskrepanz zwischen starker Konzentration von Morbidität und zu gering bemessenem Regelleistungsvolumen ist, dass längere Bestellzeiten auftreten oder die Behandlungsintensität vermindert wird. Und auf die Nachbesetzung offener Vertragsarztstellen wird sich das auch auswirken. Das ist dramatisch, denn schon jetzt fehlen Ärzte.


Lässt sich die Morbidität überhaupt überzeugend messen?

Dr. John: Morbidität lässt sich mit verschiedenen Verfahren messen. Das konnte sehr eindrucksvoll in einem Gutachten der Professoren Wille, Drösler und andere gezeigt werden. Ein Weg ist das Klassifikationssystem des Bewertungsausschusses. Dieses haben wir mit Unterstützung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung im Schiedsverfahren verwendet und das Schiedsamt hat dies ja auch anerkannt. Ein Gutachten durch den Sozialrechtsexperten Professor Thorsten Kingreen belegt zudem, dass § 87a SGB V den Einsatz der neuartigen Klassifikationsmodelle zur Abbildung der tatsächlich vorhandenen Morbidität ermöglicht.


Wie geht es jetzt nach dem LSG-Beschluss  weiter?

Dr. John: Das Landesschiedsamt muss nun zu den strittigen Punkten neu entscheiden. Vielleicht erreichen wir tatsächlich noch eine Einigung mit den Krankenkassen. Aktuell laufen die Honorarverhandlungen zu 2014 und eventuell lässt sich ein vernünftiges Paket schnüren. Alternativ bleibt der Gang vors Bundessozialgericht.


Das Bundessozialgericht anzurufen wäre sicher von Vorteil, denn von der nicht ausreichend vergüteten Morbiditätslast ist ja nicht nur Sachsen-Anhalt betroffen.


Dr. John:
Das stimmt. Das bereits zitierte, von uns und sechs weiteren KVen beauftragte und jüngst präsentierte Gutachten zu den Möglichkeiten und der Notwendigkeit der Morbiditätsmessung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zeigt dies ganz deutlich. Es ergab, dass in Sachsen-Anhalt eine Finanzierungslücke von 16,9 % besteht. In den anderen Ländern liegen die Finanzzuweisungen der Krankenkassen je nach Messmethode zwischen 14 und 20 % unter dem Bedarf.


Was ist denn bei der Rechtslage konkret klarzustellen?

Dr. John: Die derzeitige Regelung zur Anpassung der Finanzmittel an das notwendige Maß ist offensichtlich auslegungsfähig. Hier ist dem Gesetzgeber zu signalisieren, dass es Unklarheiten gibt und dass die Interpretationsspielräume zu verhindern sind.

Wir erhoffen uns letztendlich die klare Aussage, dass die Finanzmittel für die ambulante Versorgung der tatsächlichen Morbidität der Bevölkerung entsprechen müssen. Dieser Punkt soll laut derzeit diskutiertem Koalitionsvertrag in der kommenden Legislatur auch noch einmal überprüft werden.


Mit Dr. Burkhard John sprach Cornelia Kolbeck

Katja Xenikis - Fotolia Katja Xenikis - Fotolia
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