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GKV-Spitze bringt Neuverteilung der Laborkosten zwischen Haus- und Fachärzten zu Fall

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

Problematischer Dauerbrenner: Die Aufteilung der Laborkosten zwischen Hausarzt- und Facharzttopf. Problematischer Dauerbrenner: Die Aufteilung der Laborkosten zwischen Hausarzt- und Facharzttopf. © Fotolia/Tatjana Balzer
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Der Hausärzteverband ist not amused: Wenige Tage, bevor die Neuordnung der Laborvergütung hätte in Kraft treten sollen, hat der GKV-Spitzenverband den in der Vertreterversammlung errungenen Kompromiss abgelehnt.

„Neuordnung der Trennungsvorgaben für den Laborbereich“ nennt sich die für den 1.7.2017 von der Vertreterversammlung der KBV beschlossene Regelung der Laborvergütung, die unter anderem vorsah, Laborleistungen, die im organisierten Notdienst, in Laborgemeinschaften oder im Eigenlabor erbracht werden, aus dem jeweiligen Grundbetrag vergüten zu lassen. Auch sollten im Falle einer Unterdeckung des Grundbetrages die Versorgungsbereiche entsprechend dem jeweiligen Honoranteil der Haus- bzw. Fachärzte herangezogen werden.

Hausärzte sehen sich seit Jahren finanziell im Nachteil

Die Neuordnung zielte vor allem darauf, die Verteilung der Kosten gerechter gestalten. Aber: „Der GKV-Spitzenverband setzt sich mit seinem Handeln über höchstrichterliche Entscheidungen hinweg und nimmt billigend in Kauf, dass der hausärztlichen Versorgung auch weiterhin ungerechtfertigter Weise jedes Jahr viele Millionen Euro entzogen werden“, so Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

Hintergrund ist eine seit Langem von den Hausärzten monierte Fehlverteilung der Laborkosten zwischen Hausärzten und Fachärzten: Obwohl es sich bei dem größten Teil der Laborleistungen um fachärztliche Leistungen handelt und diese entsprechend aus dem fachärztlichen Topf bezahlt werden müssten, mussten Hausärzte bisher fast die Hälfte der Kosten tragen.

Dabei hatte das Bundessozialgericht schon 2006 festgestellt, dass fachärztliche Leistungen selbst dann nur aus dem fachärztlichen Vergütungsanteil bezahlt werden dürfen, wenn diese von Hausärzten veranlasst worden sind (Az. B 6 KA 67/04 R). Dabei ist es auch unzulässig, wenn Gelder aus dem haus­ärztlichen Gesamtvergütungsanteil zum Ausgleich für Leistungsausweitungen (sog. Stützungs- oder Nachschusszahlungen) in fachärztlichen Bereichen herangezogen werden. Genau dies ließen die aktuellen Vorgaben der KBV zur Trennung der Gesamtvergütungen jedoch zu, sagt der Hausärzteverband und wirft dem GKV-Spitzenverband eine Blockadehaltung vor.

Das weist eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes auf Nachfrage von Medical Tribune zurück: „Aus einer fachlichen Bewertung eine Blockadehaltung abzuleiten, wird dem Verfahren nicht gerecht. Wir befürchten, dass das KBV-Konzept dem Bereich Labor notwendige Mittel entzieht. Außerdem befürchten wir einen Preisverfall und ein regionales Auseinanderdriften der Vergütungen für Laborleistungen.“ Auf jeden Fall werde es zu dem Thema weitere Gespräche auf der Fachebene geben.

Einstandspflicht der Hausärzte anerkannt umstritten

In seinem Schreiben an die KBV bezeichnet der GKV-Spitzenverband die Neuregelung als „äußerst problematisch“. Es sei dem Verband zwar bewusst, dass die Einstandspflichten der Hausärzte für die Mengenentwicklung im Bereich Labor nicht unumstritten sei. Die Lösung könne jedoch nicht darin bestehen, die innerärztliche Risikoverteilung nun weitgehend zulasten der Fachärzte zu gestalten.

Die KBV mochte sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu nicht äußern.

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