Anzeige

GOÄ-Reform: Bundesärztekammer und PKV-Verband ohne Einigung

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Anzeige

Mit der GOÄ-Reform wird es in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden. Eine Klausurtagung von Bundesärztekammer- und PKV-Vertretern endete ohne Einigung. Dabei sieht man in der Ärzteschaft wie beim PKV-Verband die strategische Notwendigkeit einer zeitgemäßen Gebührenordnung.

„Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen“, heißt es im schwarz-gelben Koalitionsvertrag. Doch dieses Vorhaben bleibt auf der Strecke.

Das von der BÄK mehrfach angekündigte Angebot einer von Ärzten und Versicherern getragenen GOÄ, deren Umsetzung die Regierung nicht werde ablehnen können, ist bis dato nicht zustande gekommen.

Über die Inhalte der dreitägigen Klausurtagung im August wurde Stillschweigen vereinbart. Wie bei einer Veranstaltung der Freien Ärzteschaft in Münster zur GOÄ-Reform allerdings klar wurde, liegen die Vorstellungen von BÄK und PKV weit auseinander. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, zugleich Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Gebührenordnung“, machte aus seiner Unzufriedenheit über die fruchtlosen Verhandlungen keinen Hehl.

Rund 4000 Gebührenordnungspositionen sieht der BÄK-Entwurf vor, etwa 1000 mehr als heute. Dr. Windhorst hält an der Forderung fest, dass eine neue GOÄ ein zweistelliges Honorarplus bringen muss – allerdings nicht auf einer zuvor abgesenkten Basis. Er zürnt, der PKV gehe es ausschließlich um die Kos­ten, sie wolle Gebührensätze und Mengen kürzen. Doch die finanziellen Probleme der PKV hätten nichts mit der ärztlichen Abrechnung zu tun, so Dr. Windhorst.

„Die PKV will unbedingt eine neue GOÄ“

Er sieht nicht ein, dass die Ärzteschaft „betteln“ oder „kriechen“ soll, um die monetäre Wertschätzung ihrer Arbeit zuerkannt zu bekommen. Dass die PKV 2009 im Unterschied zur GKV 822 statt 370 Euro pro Versicherten für die ambulante ärztliche Versorgung ausgab, erklärt Dr. Windhorst als die Differenz, die Ärzte brauchen, um eine vernünftige Medizin machen zu können, ohne dafür den G-BA fragen zu müssen.

„Die PKV will unbedingt eine neue GOÄ“, die das aktuelle Medizingeschehen abbildet und Analogbewertungen weitgehend überflüssig macht, sagte PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach. Den Versicherern macht jedoch die Kostenentwicklung Sorge, insbesondere bei Mengen, „wo wir die medizinische Evidenz nicht sehen“. Dr. Leienbach nennt beispielhaft Laborleistungen: Die PKV gibt dafür jährlich pro Versicherten fünfmal so viel aus wie die GKV. Auch wende die PKV 26 % ihrer Ausgaben für die ambulanten Arztleis­tungen auf, die GKV 17 %.

„Wir haben nie gesagt, dass die neue GOÄ auf EBM-Niveau sinken soll“, hob Dr. Leienbach hervor. Die PKV habe kein Interesse an einer Einheitsversicherung; „wir leben vom Unterschied“. 80 % des Geschäfts werde mit Vollversicherungen gemacht. Es könnten gar nicht genug Zusatzversicherungen verkauft werden, um einen Wegfall der Vollversicherung zu kompensieren. 

Änderungen in der Gebührenordnung bewirken Verhaltensänderungen, weiß Dr. Leienbach. „Darin liegt ein Risiko.“ Deshalb plädiert er dafür, mit BÄK und PVS ein Monitoring aufzubauen, das die Entwicklung drei Jahre lang analysiert.

Der PKV schwebt auch die Einrichtung einer „sachverständigen GOÄ-Instanz“ vor, eines neutralen Instituts, das die GOÄ weiterentwickelt. Für solch ein Institut sieht Dr. Windhorst weder die Notwendigkeit noch die Geldmittel.

Dr. Leienbach wiederholte, dass die PKV keine „Vertragskompetenz“ (vulgo: Öffnungsklausel) für eine Unterschreitung der betriebswirtschaftlich kalkulierten GOÄ-Sätze haben möchte. Ihr liegt allerdings daran, Vereinbarungen über „besondere Qualität“ treffen und diese „add on“ bezahlen zu können.

Die PKV müsse die Ausgaben im Sinne ihrer Kunden im Auge haben, unterstrich der Verbandsdirektor. Brachenselbstkritisch räumte er nicht tolerable Vertriebskosten-Exzesse ein und Probleme mit Billigtarifen, die die großen Versicherer aber nicht mehr anbieten wollen.

Dr. Leienbach bot einen „zweiten Aufschlag“ für GOÄ-Reform-Gespräche an – mit vorbereiteten Papieren und Kompromisslinien.

Einheitsgebührenordnung auf Basis des EBM?

Martin Grauduszus, Präsident der Freien Ärzteschaft, fordert eine rasche Reform, die alte GOÄ sei keine Lösung. Er befürchtet: Wenn es nicht gelingt, die GOÄ als „Leitwährung“ zu etablieren, kommt politisch der EBM als Einheitsgebührenordnung ins Spiel. Die Ärzteschaft dürfe sich allerdings nicht über den Tisch ziehen lassen; wenn es mit der PKV nicht klappe, solle die BÄK einen eigenen Vorschlag für eine Taxe, die der ärztlichen Freiberuflichkeit Rechnung trägt, beim BMG einreichen.

Anzeige