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Hausarztvertrag in Bayern: AOK fordert Geld zurück

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Der Bayerische Haus­ärzteverband soll von HzV-Ärzten Millionenbeträge zurückfordern, die 2010 falsch abgerechnet wurden. Das meldet die AOK Bayern. Der BHÄV will dennoch vorerst keinen Arzt damit behelligen.

Das Sozialgericht München habe den BHÄV mit einer einstweiligen Anforderung verpflichtet, noch offene Forderungen der AOK aus dem alten, bis 31.12.2010 laufenden Hausarztvertrag bei den betroffenen Haus­ärzten einzufordern, schreibt die AOK in einer Pressemitteilung.

Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Verband erwägt dagegen Rechtsmittel einzulegen, so Torsten Fricke, Pressesprecher des BHÄV, gegenüber Medical Tribune. Er betont, dass die von der AOK genannte Summe von 6,4 Mio. Euro, die angeblich zurückzufordern sei, strittig sei. Der BHÄV habe diese nicht bestätigt.

Rückforderungen wegen Doppel- und Fehlabrechnungen

Die AOK wiederum schreibt: „Mit der Anordnung bestätigte das Gericht den vertraglichen Anspruch der AOK Bayern an den BHÄV, dass dieser das Geld aus fehlerhaften Abrechnungen zeitnah bei seinen Mitgliedern einzufordern habe.“ Es soll sich dabei hauptsachlich um Forderungen aus Doppel- und Fehlabrechnungen handeln. 

Vor der weiteren juristischen Klärung werde der BHÄV keine Ärzte wegen der strittigen Rückforderungen anschreiben, so Fricke.

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