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Hausarztzentrierte Versorgung der AOK Bayern lebt wieder auf

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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14 Monate nach dem spektakulären K.o. für den gewichtigen Hausarztvertrag mit der AOK Bayern lässt ein Schiedsspruch die hausarztzentrierte Versorgung wieder aufleben. Der geschiedste Vertrag basiert auf „altem Recht“, doch es gibt eine neue Honorarstruktur und ein Quartalsbudget als Deckel, um die AOK vor unkalkulierbaren Ausgaben zu schützen.

Es ist so gekommen, wie von Dr. Wolfgang Hoppenthaller befürchtet: Der von seinem Nachfolger im BHÄV-Vorstand, Dr. Dieter Geis, ausgehandelte HzV-Vertrag mit den BKKen ist zur Vorlage für den geschiedsten Vertrag mit der AOK Bayern geworden: keine kontaktunabhängige Pauschale mehr, eine Honorarstruktur ähnlich wie im BKK-Vertrag. Hinzu kommt ein Quartalsbudget als Deckel.

Die Freude von BHÄV-Chef Dr. Geis über den Abschluss des Schiedsverfahrens für den AOK-Vertrag hält sich in Grenzen. Zwar sei dieser ein Anschlussvertrag nach altem Recht (§ 73b SGB V vor dem 22.12.2010). Aber die Versicherten  müssen sich – anders als im BKK-Vertrag – wieder neu einschreiben.

Laut Gesetz genießen 73b-Verträge nach altem Recht Bestandsschutz bis zum 30. Juni 2014. Genau das ist der vereinbarte Zeitpunkt, zu dem erstmals eine Kündigung des AOK-Vertrags möglich ist. Nach neuem Recht gilt dann ein Refinanzierungszwang: mehr Geld nur bei entsprechenden Einsparungen.

Die AOK wird aber schon vorher vor unkalkulierbaren Ausgaben geschützt. Schiedsmann Dr. Klaus Engelmann, ehemaliger Vorsitzender Richter des Kassenarzt-Senats beim Bundessozialgericht, hat ein Quartalsbudget mit Honorar-Deckel festgezurrt: Es setzt sich zusammen aus der Bereinigung der Gesamtvergütung, extrabudgetären Leistungen des Vertrags sowie zusätzlichen 35 Mio. Euro in diesem Jahr (für die Quartale 3 und 4) bzw. in den Folgejahren jährlich 70 Mio. Euro. „Weitergehende HzV-Vergütungsansprüche der Haus­ärzte gegen die Krankenkasse bestehen nicht.“

Liegt die abgerechnete HzV-Quartalsvergütung über dem Quartalsbudget, wird sie gekürzt. Liegt sie darunter, stockt der Restbetrag auf das folgende Quartalsbudget auf. Für den Fall, dass alle 7000 Haus­ärzte in Bayern teilnähmen, könnte jeder bestenfalls 2500 Euro pro Quartal zusätzlich erarbeiten, was bei 1000 eingeschriebenen Patienten einem Plus von 2,50 Euro pro Fall entspräche.

Dr. Geis betont, dass der BHÄV-Vorstand im Schiedsverfahren sowohl einer Neueinschreibung der Versicherten als auch der Budgetregelung „mit guten Argumenten hartnäckig und vehement widersprochen“ hätte, bleibt aber dennoch dabei: „Sowohl versorgungs- als auch honorarpolitisch lohnt es sich aber nach wie vor, als Hausärztin oder als Hausarzt weiter teilzunehmen und möglichst viele Patientinnen und Patienten von der Teilnahme zu überzeugen.“

Verwaltungskosten sind höher als bei der KV

Dem kann sogar Bayerns Ex-Haus­ärzte-Chef Dr. Hoppenthaller zustimmen. In einem Zeitungsinterview sprach er von einigen finanziell attraktiveren Regelungen gegenüber dem BKK-Vertrag: Chroniker mit zwei Diagnosen bringen zusätzlich 27,50 Euro, mit drei und mehr Dia­gnosen gar 55 Euro. Doch solche Fälle sind eher selten. Ansonsten unterscheiden sich die Zuschläge nicht von denen im BKK-Vertrag.

Bayerische Hausärzte, die ihre Teilnahme am alten AOK-HzV-Vertrag nicht gekündigt haben, nehmen automatisch an dem neuen Vertrag ab dem 15.02.2012 teil. Er wird zum 1. Juli 2012 versorgungs- und honorarwirksam. Wem die neuen Bedingungen in dem geschiedsten Vertrag nicht gefallen, der hat bis zum 28. Februar Zeit zum Widerspruch, dann wird der BHÄV seine Teilnahme an der HzV kündigen. Die Verwaltungskosten im HzV-Vertrag sind mit 3 % für BHÄV-Mitglieder bzw. 3,5 % für Nichtmitglieder höher als bei der KV Bayerns mit 2,5 % Anteil am Honorarumsatz.

Für die Versicherten der AOK sind, abgesehen von einer Früh- bzw. Abend- oder Samstagssprechstunde und einer den Leitlinien entsprechenden Versorgung wenig Gründe erkennbar, sich an einen bestimmten Hausarzt ein ganzes Jahr lang zu binden. Die Praxisgebühr wird ihnen nicht erlassen.

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