Anzeige

Hausarztzentrierte Versorgung: Refinanzierung ist längst üblich

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

Anzeige

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) ist dem Hausärzteverband immer eine schmissige Resolution wert: Man will den alten § 73b SGB V zurück, der keine Refinanzierung von Honorarverbesserungen vorschreibt! Doch im Vertragsalltag ist das Gegenrechnen längst akzeptiert.

Die Sonntagsrede ist ein Kind der vorelektronischen Zeit. Damals schwärmten Politiker vor allem am Wochenende aus, um der Bevölkerung ein X für ein U vorzumachen. Mittlerweile ist das eine tagtägliche Prozedur. Und auch der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) will damit punkten. Sein Thema: Die Hausarztverträge nach § 73b.

Die wurden von Schwarz-Gelb so zurechtgestutzt, dass Finanzströme oberhalb des KV-Honorars durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen ausgeglichen werden müssen. Dass der DHÄV dagegen Sturm läuft, ist politisch absolut okay. Vermeldet werden muss allerdings, dass er im Vertragsalltag die finanziellen Daumenschrauben längst akzeptiert. Das Weggucken wird durch vollmundige Erklärungen überspielt.

Wirtschaftlichkeit zählt auch bei „Alt“-Verträgen

Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) ist hier besonders rührig. Gerade erst unterstrich er erneut: „Es ist unerlässlich, dass die Verantwortlichen in der Regierungskoalition den § 73b SGB V wieder in seiner ursprünglichen Fassung installieren.“ Wenn das so wäre, sollte man sich aber bitte nicht den BHÄV als Vorbild nehmen.

Denn der BHÄV kann in diesem Jahr drei neue HzV-Verträge nach altem 73b-Recht präsentieren, da für ihn noch Übergangsbestimmungen gelten. Alle drei haben das, was man eigentlich nicht will: Refinanzierungsklauseln.

Die Details sind:

  • Ersatzkassen-HzV (geschiedst): Vertragliche Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven bei Pharmakotherapie, Hilfsmitteln und Klinik­einweisungen. Verhinderung von Doppeluntersuchungen.
  • AOK-HzV (geschiedst): Vertragliche Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven bei Hilfsmitteln und der Arzneimittelversorgung.
  • BKK-HzV (frei verhandelt): Prospektive Honorarreduktion bei Unwirtschaftlichkeit. Da vor dem „prospektiv“ im Vertragstext „grundsätzlich“ steht, ist auch eine rückwirkende Honoraranpassung möglich.

Vor allem beim baye­rischen BKK-Vertrag muss erstaunen, dass man medial eine HzV ohne Refinanzierung fordert und sich im selbst gestalteten Vertragsalltag doch auf sie einlässt. DHÄV-Chef Ulrich Weigeldt blickt denn auch nach Baden-Württemberg und nicht nach Bayern, wenn er mal wieder fordert, „die gesetzlichen Fesseln der Hausarztverträge fallen zu lassen und den wettbewerbsverhindernden Absatz 5a des § 73b SGB V wieder zu streichen“.

Das Erfolgsmodell spart ebenfalls Ausgaben ein

Baden-Württemberg ist seit Jahren „das“ Erfolgsmodell beim 73b. Diese HzV basiert auf einem Alt-Vertrag. Wer das süddeutsche Exempel wie Weigeldt als Blaupause für die Abschaffung der Refinanzierungspflicht bei der HzV ausgibt, zimmert sich allerdings ein nettes Potemkinsches Dorf. Der AOK-Chef im Ländle, Dr. Christopher Herrmann, hat schon mehrfach mit Kopfnicken der regionalen Hausarztfürsten betont, das sich für seine Kasse der HzV-Vertrag finanziell selbst trägt.

Allein bei Arzneimitteln sah der AOK-Chef 30 Millionen Euro an Einsparpotenzial. Das komplette Portfolio des Gegenrechnens will er am 15. Juni beim Hauptstadtkongress in Berlin ausbreiten. Die Reaktion der Regierung steht nach dem HzV-Besuch von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr in Stuttgart eigentlich schon fest.

Bahrs Retourkutsche im Februar lautete: Er verstehe nicht, wieso man ein Streichen dieser Refinanzierungs- und Effizienzsteigerungsvorgabe im 73b fordere. Das Leuchtturmprojekt Baden-Württemberg schaffe diese angebliche Hürde doch ohne Probleme. Will sagen: Es ist für den FDP-Politiker unerklärlich, wieso sich der DHÄV hier so echauffiert. 

Anzeige