Anzeige

Honorar folgt Morbidität? Die GroKo soll helfen!

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

Anzeige

Die Befürworter bei den KVen für eine sog. Konvergenz – eine gleichwertige Honorarbemessung bei allen Vertragsärzten der Republik – haben beim Bundessozialgericht (BSG) eine Abfuhr erlitten. Jetzt fordern etliche KV-Chefs eine schnelle Gesetzeskorrektur.

Dass es Regionen mit niedriger Gesamtvergütung und „reiche KVen“ gibt, bestreitet keiner. Über Gründe und Gegenstrategien wird vertragsarztintern diskutiert. In Sachsen-Anhalt – und nicht nur da – hoffte die KV, dass die Kassen zusätzliche Finanzmittel für eine im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Morbidität bereitstellen müssen.

Zur Vorgeschichte: Nach Phasen zentraler Honorarfestsetzung erhielten 2013 KVen und Regionalkassen wieder die Verhandlungshoheit. Die Politiker hatten den KV-Größen mit unterdurchschnittlicher Alimentation ihrer Mitglieder einen Silberstreif am Horizont gezeigt: Nutzt die Regionalverhandlungen, um das zu korrigieren! Einen Wink mit dem Zaunpfahl gab’s für diese sogenannten Konvergenzler gratis dazu: Denkt daran, dass das Morbiditätsrisiko wieder bei den Kassen liegt!

In diversen Honorarrunden ist versucht worden, mehr Geld für die „armen KVen“ zu generieren. Resultat: null. Nur in Sachsen-Anhalt landeten die Konvergenzler zunächst einen Punktsieg: Auch hier musste das Schiedsamt ran. Es packte 12 % zusätzlich aufs Honorarplus ab 2013 drauf. Die von der KV vorgebrachte Begründung war: Die Morbiditätslast im Land sei bis 2013 im jeweiligen Honorarpoker auch nicht annähernd berücksichtigt worden.

Behandlungsbedarf des Vorjahres als Maßstab

Rückwirkende Morbiditätsbezüge sind ehrenwert, aber unerheblich, entschied nach einer Kassenklage im November 2013 das Landessozialgericht. Denn § 87a Absatz 4 SGB V regelt, dass sich die jährliche Anpassung der regionalen Vertragsarzthonorare allein auf den Behandlungsbedarf des Vorjahres zu beziehen hat. Das LSG kassierte die 12 %; das Landesschiedsamt muss über die Höhe der Gesamtvergütung fürs Jahr 2013 neu entscheiden. Das Bundessozialgericht segnete jetzt die Kappung vollumfänglich ab. Der Knackpunkt ist: Das SGB V lässt diese Morbiditätszentrierung nicht zu.

SPD: Erst einmal Ursachenforschung betreiben

Die KV-Chefs und Dres. Burkhard John (Sachsen-Anhalt), Wolfgang-Axel Dryden (Westfalen-Lippe) und Hans-Joachim Helming (Brandenburg) wollen deshalb das Sozialgesetzbuch schleunigst legislativ geändert sehen: Große Koalition, mach’ endlich was! – So heißt die Devise.

Experten wie der CDU-Gesundheitsstratege Jens Spahn segneten das Ansteuern einer Garantie für ein Vertragsarzthonorar auf Durchschnittsniveau auch sofort ab. Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis hingegen diagnostizierte nach dem BSG-Spruch eine unbegründete Aufregung und wies kühl auf den Koalitionsvertrag hin. Das heißt: Man will prüfen, ob sich Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie unbegründete Unterschiede aufgehoben werden können.

Perspektive eins: Das kann dauern. Perspektive zwei: Das ist kein Selbstläufer für die Konvergenzler. Perspektive drei: Vielleicht ist die BSG-Entscheidung insofern doch das letzte Wort.

thinkstock thinkstock
Anzeige