Anzeige

In toto ein Übel: Die Praxisgebühr muss weg!

Autor: Professor Dr. Klaus-Dieter Kossow

Anzeige

Bürokratisch, schädlich, überflüssig - so findet MT-Kolumnist Professor Dr. Klaus-Dieter Kossow die 10-Euro-Gebühr. In seinen Augen gehört sie abgeschafft!

Die gesetzliche Krankenversicherung schwimmt im Geld, weil die Konjunktur besser läuft, als man noch vor Jahresfrist zu hoffen wagte. Je 10 Mrd. Euro liegen auf den Konten der Krankenkassen und des Bundesversicherungsamtes.



Die Politik diskutiert vehement, was mit dem Liquiditätsüberschuss geschehen soll. Die Krankenkassen wollen das Geld auf der hohen Kante lassen und für schlechtere Zeiten ein Polster anlegen. Die FDP favorisiert die Abschaffung der Praxisgebühr. Finanzminister Schäuble möchte den nächsten Bundeshaushalt durch Verminderung der Zahlungen an die GKV entlasten. Und von verschiedenen Seiten werden Beitragssenkungen diskutiert.

"An die Patienten wird wieder einmal zuletzt gedacht"

Hinter diesen unterschiedlichen Positionen stehen divergierende Interessen. Der Finanzminister gehört nicht zu den Politikern, die unbedingt wiedergewählt werden müssen. Er will die neuen Verschuldungsgrenzen einhalten, wie sie in der Verfassung festgeschrieben sind.


Die Krankenkassen möchten für möglichst lange Zeit ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dies macht es erforderlich, Zuzahlungen der Versicherten zum gesetzlich vorgeschriebenen Beitragssatz zu vermeiden, weil Zusatzbeiträge die Versicherten zum Kassenwechsel veranlassen.
Die gesamte Ärzteschaft – von der Bundesärztekammer über die KBV bis zu den freien Verbänden – will die Praxisgebühr loswerden, weil sie den Praxisablauf stört und verteuert. Diese Macht- und Interessengegensätze lassen die Patienten zu kurz kommen. An sie wird wieder einmal zuletzt gedacht.
Ganz ohne Zweifel wäre es insbesondere im Interesse der chronisch Kranken, wenn die Praxisgebühr abgeschafft würde. Wer nicht zum Arzt muss, wird durch sie nicht belastet. Wer aber Quartal für Quartal seine chronischen Krankheiten behandeln lassen muss, der ist von der Praxisgebühr am meisten betroffen.

"Gegensätzliche Interessen in der Sozialversicherung"

Krankenkassenvorstände und Bundestagsabgeordnete sollten endlich erkennen, dass es einen Interessengegensatz zwischen gesunden Versicherten und Patienten gibt. Die Patienten wollen möglichst ohne Zuzahlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse versorgt werden. Gesunde Versicherte hingegen haben primär ein Interesse an niedrigen Beiträgen. Für sie ist der Schutz der Krankenversicherung zunächst ein unbestimmtes Zukunftsgut, solange sie nicht krank werden.


Dies nutzen Politiker und Krankenkassenvorstände, die wiedergewählt werden wollen, aus. Sie schlagen sich auf die Seite der gesunden Versicherten. Genau damit verliert aber die GKV ihren primären Bestimmungszweck. Man sollte im Interesse der Patienten die Praxisgebühr abschaffen. wenn man es nicht für opportun hält, dies auch im Interesse der Ärzte zu tun.

"Applaus für den Präsidenten der Bundesärztekammer"

Kassenvorstände und Abgeordnete der Parlamente sollten darüber hinaus erkennen, dass man künftig umso weniger Ärztinnen und Ärzte haben wird, je mehr man sie mit im Prinzip vermeidbarer Bürokratie belastet. Das Einkassieren von zehn Euro pro Quartal bei jedem Patienten, der in der Praxis erscheint, ist eine unsinnige und bestimmt keine ärztliche Aufgabe. Deshalb verdient der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, Beifall, wenn er feststellt, dass die Abschaffung der Praxisgebühr überfällig ist.

Anzeige