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Innovationsfonds: Jährlich 300 Mio. Euro für verheißungsvolle Ansätze

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Maßnahmen zur Überwindung der sektoralen Versorgung regional testen und dann die erfolgreichen in die Regelversorgung überführen. Diese von Sachverständigen und Akteuren des Gesundheitswesens empfohlene Vorgehensweise setzt Schwarz-Rot nun mit dem „Innovationsfonds“ um.

Jährlich 225 Millionen Euro Beitragsgelder für die Förderung „innovativer, sektorenübergreifender Versorgungsprojekte“ sowie 75 Millionen Euro für eine Versorgungsforschung, die darauf abzielt, konkrete Erkenntnisse über Strukturen und deren Effizienz zu gewinnen. Diese Aussicht beflügelt bereits die Pläne, Einschätzungen und Aktivitäten von Beratern und Sachkundigen im Gesundheitswesen.

Im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes regelt ein neuer § 92a SGB V den „Innovationsfonds“. Verwaltet wird der Fonds vom Bundesversicherungsamt. Über die Mittelverwendung beschließt ab Januar 2016 ein zehnköpfiger Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter Führung des G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken. Neben den üblichen Sitzen für GKV und Ärzte/Kliniken sind auch drei Vertreter des Gesundheits- bzw. Forschungsministeriums vorgesehen. Gutachterlich beraten wird der Ausschuss von zehn Experten.

Als Antragsteller kommen Ärzte, MVZ, Kliniken, Kassen, KVen, Pharma- oder Medizinproduktehersteller sowie Patientenorganisationen in Betracht. Eine Krankenkasse soll i.d.R. beteiligt sein. In der Gesetzesbegründung wird mit jährlich 20 neuen bzw. insgesamt 80 Projekten gerechnet, die in den Jahren 2016 bis 2019 gefördert werden.

Die Förderung betrifft nur die Teile, die nicht von den „Vergütungssystemen der Regelversorgung“, also EBM und DRGs, abgedeckt werden, z.B. Kosten für zusätzlichen Koordinationsaufwand und Evaluation. Als Beispiele werden Modelle zur Versorgung in strukturschwachen Gebieten, zur Delegation und Subs­titution von Leistungen, zur Arzneitherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten oder die Telemedizin genannt. Auch bessere Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund ist ein Kriterium.

Selektiv bewähren und dann zur Regelversorgung werden

Der Politik ist daran gelegen, dass aufgrund der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung des jeweiligen Vorhabens entschieden werden kann, ob dieses zur dauerhaften Übernahme in die Regelversorgung taugt. Die Projekte können insbesondere als Selektivverträge der Krankenkassen durchgeführt werden. Die Fondsmittel zur Versorgungsforschung können verwendet werden, um bereits laufende Verträge nach § 140a SGB V bezüglich ihres Übernahmepotenzials in die Regelversorgung zu evaluieren.

Bis zum 31. März 2019 wird dem Bundestag ein Zwischenbericht über die Effekte des Innovationsfonds vorgelegt. Dann wird entschieden, wie es mit dem Fonds weitergeht.

Der Internist, Versorgungsforscher und Ex-Ratsvize der Gesundheitsweisen, Professor Dr. Matthias Schrappe, sieht in dem Innovationsfonds ein gutes Instrument, um zu mehr Struktur- und Prozessinnovationen im Gesundheitswesen zu kommen. Auf einer Veranstaltung der Goethe-Universität Frankfurt sprach er sich für die Überwindung der Sektorengrenzen aus – auch was deren Finanzierung betrifft.

Krankenhaus-Reform, Versorgungsstärkungs- und eHealth-Gesetz. 2015, so Prof. Schrappes Einschätzung, könnte im Gesundheitssystem ein gesetzgeberisch ähnlich wichtiges Jahr werden wie 1992 (Seehofers Gesundheitsstrukturgesetz) oder 1999 (rot-grünes GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000).

Zurückhaltende Prognosen zum Erfolg des neuen Fonds

Die Erwartungen an den Innovationsfonds sind derzeit allerdings noch durchmischt. Bei einer TED-Umfrage während eines Kongresses des Bundesverbandes Managed Care in Berlin antworteten nur 4 % der rund 300 Teilnehmer auf die Frage, wie sich der Innovationsfonds wohl auf die Versorgung auswirken wird, dass er nachhaltige Verbesserungen bringen wird. 57 % glauben an punktuell positive Folgen und 26 % erwarten keine relevanten oder gar negative Auswirkungen.

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