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"Ist ein Arzt an Bord" - Leben retten im Flugzeug

Autor: Dr. Dorothea Ranft, Foto: Fotolia/cirquedesprit

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Kollege klärt über medizinische, aber auch rechtliche Aspekte der Notfallhilfe hoch über den Wolken auf.

Auf Ihrem Flug in den Urlaub wird plötzlich ein Arzt gesucht. Sie möchten gerne helfen, haben aber Angst vor juristischen Folgen. Ein erfahrener Hausarzt erläutert, wie sich Notfälle an Bord sicher meistern lassen. Die Furcht vor Klagen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Leistung ist bei Notfällen über den Wolken in der Regel unbegründet, schreibt Dr. Stefan Claus, Fachbereich für Allgemeinmedizin, Universität Mainz.


So haftet der Arzt in einem in Deutschland registrierten Flugzeug nur für grobe Fahrlässigkeit. Denn seine Behandlung gilt – nicht nur bei bewusstlosen Patienten – als Geschäftsführung ohne Auftrag (mit entsprechendem Haftungsprivileg).

Was besagt Ihre Versicherungspolice?

Auch in den besonders prozessfreudigen USA werden Ersthelfer inzwischen durch den „Aviation Medical Assistance Act“ vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung geschützt – sofern sie freiwillig und uneigennützig handeln. Kleinere Geschenke, etwa ein Sitz-Upgrade, zählen allerdings noch nicht als Lohn.

Notlandung zwingend notwendig?

In folgenden Fällen empfiehlt Dr. Claus eine Notlandung:

  • Schwere Dyspnoe
  • Heftige, therapieresistente Bauchschmerzen
  • Refraktäre epileptische Anfälle
  • Persistierende Bewusstlosigkeit
  • Schwer agitierter Patient
  • V.a. Schlaganfall bzw. akutes Koronarsyndrom
  • Reanimation

Außerdem haben einige Fluggesellschaften (z.B. Lufthansa, Air Berlin) Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, die Ärzte – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen – schützen. Bei anderen Fluglinien können Sie sich vom Flugkapitän eine sog. Enthaftungserklärung unterschreiben lassen.


Am besten checken Sie noch vor der Reise, ob ihre Berufshaftpflicht auch eine gelegentliche Notfalltätigkeit auf Reisen abdeckt. Sich nicht zu melden, kann dagegen juristischen Ärger provozieren: Denn in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern sowie in Australien ist unterlassene Hilfeleistung strafbar, während Großbritannien, die USA und Kanada keine Ersthilfepflicht kennen.


Bei Notfällen haben Sie zudem Unterstützung an Bord: So werden die Flugbegleiter z.B. bei Lufthansa regelmäßig in Erster Hilfe inkl. Reanimation geschult und Sie können via Satellitentelefon einen medizinischen Beratungsdienst konsultieren.

Wo behandeln?


Bei kardialen Problemen ermöglichen Business-Class-Sessel eine halbliegende Position. Ansonsten bietet sich die Bordküche an, wo Vorhänge für Privatsphäre sorgen. Bewusstlose Patienten können ggf. mithilfe des Rautek-Griffs dorthin gezogen werden (Kraft- und Zeitbedarf nicht unterschätzen!).

An Bord steht neben Notfallkoffer (doctor‘s kit), Sauerstoffflaschen und Infusionslösungen oft auch ein automatischer Defibrillator zur Verfügung

Womit müssen Sie rechnen?

Rund 70 % der Notfälle ereignen sich laut einer Erhebung der Lufthansa während Interkontinentalflügen. Am häufigsten waren mit 44 % Synkopen, gefolgt von Dyspnoe (8 %), kardialen Problemen und Erbrechen (je 7 %). Seltener sind andere gastrointestinale Symptome, Krampfanfälle, zerebrale Insulte und Diabeteskomplikationen. Bei Frischoperierten drohen durch die Ausdehnung körpereigener Gase evtl. Nahtdehiszenzen.

Den Tod immer nur inoffiziell feststellen

Wie lange müssen Sie reanimieren? Nach den Guidelines der International Air Transport Association mindestens 30 Minuten, sofern die Herztätigkeit nicht eher einsetzt. Als Grund für einen zeitigeren Abbruch werden neben gefährlichen Turbulenzen auch die Erschöpfung der Helfer anerkannt. In einem solchen Fall müssen Sie den Flugkapitän und den Beratungsdienst informieren – ohne eine offizielle Todesfeststellung auszusprechen. Der Leichnam wird mit einem Tuch abgedeckt und z.B. in einem nicht als Fluchtweg dienenden Abteil platziert. 


Stefan Claus, Z Allg Med 2014; 90: 298-302

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