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Käufertäuschung im Netz: Sonnenbrille für gute Bewertung

Gesundheitspolitik Autor: Maya Hüss

Eine Patientin erhielt nach einer Augenlaser-Operation von ihrem Arzt eine hochwertige Sonnenbrille – nicht ohne Hintergedanken. Eine Patientin erhielt nach einer Augenlaser-Operation von ihrem Arzt eine hochwertige Sonnenbrille – nicht ohne Hintergedanken. © Fotolia/Wayhome Studio
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Die Wettbewerbszentrale geht gegen „gekaufte“ positive Bewertungen vor.

Als irreführende Werbung greift die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Aktionen an, bei denen Unternehmen ihre Kunden dafür materiell belohnen, dass diese im Internet positive Bewertungen hinterlassen.

So erhielt eine Patientin nach einer Augenlaser-Operation von ihrem Arzt eine hochwertige Sonnenbrille – mit der Bemerkung, sie könne diese behalten, wenn sie eine positive Bewertung bei der Bewertungsplattform Jameda abgebe. In einem anderen Fall hatte ein Elektronikhändler seiner per Amazon vertriebenen Ware einen Gutschein beigefügt. Wenn der Kunde ihn auf der Produktseite positiv bewertete, wurden ihm 15 Euro erstattet.

Durch solche Bewertungen ließen sich andere Käufer täuschen, monierte die Wettbewerbszentrale. Sie erreichte es, dass sich die Unternehmen ihr gegenüber verpflichteten, derartige Werbeaussagen künftig zu unterlassen.

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