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KBV-ABDA-Arznei-Modell: Start in Sachsen und Thüringen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Das Arzneimittel-Konzept von ABDA und KBV soll als Modellversuch erprobt werden. Vertragspartner sind die KVen und Landesapothekerkammern in Sachsen und Thüringen sowie die AOK Plus.

Die Details des Modellversuchs zum Arzneimittel-Konzept von ABDA und KBV nach § 63 SGB V müssen noch vereinbart werden - die Hauptinhalte stehen gemäß dem „Zukunftskonzept für eine patientengerechte Arzneimittelversorgung“, wie es der Bundesverband Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und die KBV 2011 vorgestellt haben, schon fest:

  • Medikationskatalog auf Leit­linien­basis,

  • Wirkstoffverordnung durch den Arzt,

  • Medikationsmanagement durch Arzt und Apotheker gemeinsam.

Der Medikationskatalog wird von ABDA und KBV auf Bundesebene erarbeitet. Bis April 2013 soll er fertig sein, sodass das Modellprojekt im Juli, spätestens im Oktober 2013 an den Start gehen kann. Zu klären ist auch noch, wie die Wirkstoffliste in die Arzt- und Apothekensoftware implementiert werden kann. Und natürlich muss noch über die Vergütung gesprochen werden.

Obwohl die Möglichkeit von Vertragsabschlüssen á la ABDA-KBV-Konzept sogar im Versorgungsstrukturgesetz verankert wurde, sind viele Ärzte von dessen Nutzen nicht überzeugt. Kritisch gesehen wird vor allem, dass die Ärzte nur noch Wirkstoff, Stärke, Menge und Darreichungsform verordnen sollen und das Präparat dann vom Apotheker ausgewählt wird. Die Vertreterversammlung der KV Hessen sieht „keinen Anlass, den Apothekern die Rolle eines Mitbehandlers des Patienten zukommen zu lassen.“

Pro und Kontra gehen quer durch die Reihen

Westfalen-Lippe galt lange als möglicher Kandidat für den Modellversuch. KV-Chef Dr. Wolfgang-Axel Dryden sieht das ABDA-KBV-Modell auch positiv. Doch es gibt Widerstand bei den Mitgliedern. Sie wollen ein Modell, bei dem der Arzt der Hauptverantwortliche ist.

Die ersten Sondierungsgespräche mit Krankenkassen laufen derzeit. Pro und Kontra ziehen sich quer durch die Ärzteschaft: So ist der Deutsche Hausärzteverband skeptisch, weil die Rolle des Apothekers aufgewertet wird. Die Mitgliederversammlung des Thüringer Haus­ärzteverbandes dagegen äußerte sich aufgeschlossen zum Modellprojekt.

Preisverantwortung nicht länger in der Arztpraxis

Das Vorstandsmitglied der KBV, Regina Feldmann, ist von den Vorteilen des ABDA-KBV-Konzepts für die Ärzte überzeugt: „Wer sich aktiv beteiligt und sich an den verbindlichen Wirkstoffkatalog hält, kann von der Richtgrößenprüfung befreit werden.“ Mit der Wirkstoffverordnung sei die Preisverantwortung endlich raus aus der Praxis. Der Apotheker habe zu prüfen, welche Rabattverträge die Krankenkasse des Versicherten abgeschlossen habe.

Zudem erhalte der behandelnde Arzt endlich Klarheit über alle Medikamente, die der Patient einnimmt. Eine begründbare Aut-idem-Verordnung steht dem Arzt dennoch frei, so Feldmann. Das betrifft zum Beispiel den Fall, dass der Patient gegen bestimmte Inhaltsstoffe von Generika eine Allergie entwickelt.

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