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KBV-Chef Dr. Köhler: Spezialärztlicher Versorgung droht "eleganter Tod"

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Der Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes sieht eine künftige spezialärztliche Versorgung vor, in der niedergelassene und Krankenhausärzte gleichberechtigt ambulante Leistungen bei schweren oder seltenen Erkrankungenanbieten können. Dr. Andreas Köhler, Chef der KBV, ist pessimistisch, dass es dazu kommt.

Vor der Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz berichtete Dr. Köhler am Mittwoch, den 7.9.2011 über den Stand der VStG-Gesetzgebung und die Forderungen der KBV.

Dabei ging er ausführlich auf einen aktuellen Änderungsantrag der Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ein, der nach seinen Angaben vorsieht, dass das umstrittene Projekt eines spezialärztlichen Versorgungsbereichs für Erkrankungen wie HIV/Aids, Krebs, Multiple Sklerose und andere schwere oder seltene Erkrankungen aus dem VStG herausgenommen und in ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren überführt werden soll. Sollten sich die anderen Länder diesem Vorschlag anschließen, wovon Dr. Köhler ausgeht, wird es seiner Einschätzung nach in dieser Legislaturperiode keinen weiteren Versuch der Regierung mehr geben, diesen Bereich zu regeln. Das wäre dann der "elegante Tod" dieses Projekts.

Zwar halte das Bundesgesundheitsministerium derzeit noch an seinen Plänen fest, und das VStG bedürfe - so die herrschende Meinung - nicht der Zustimmung des Bundesrates. Dennoch geht Dr. Köhler davon aus, dass Mitte September im Gesundheitsausschuss des Bundesrates eine Entscheidung fällt, auf die der Bund Rücksicht nehmen muss. 

Der KBV-Chef meint, dass diese Entwicklung auch von der Kritik niedergelassener Ärzte bewirkt wurde, die sich hier im Wettbewerbsnachteil gegenüber den  Krankenhäusern sehen. Dr. Köhler glaubt, dass so wieder "eine Chance für eine freie Einzelleistungsvergütung" verloren geht. Dabei wäre ihm sogar noch an einer Ausweitung des vorgesehenen Leistungskatalogs gelegen.

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