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KBV drängt auf Nachbesserungen am VSG-Entwurf

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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„Die Kassen sind keine Sparkassen – sie müssen die notwendige Versorgung der Patienten finanzieren“, so KBV-Chef Dr. Gassen. Er fordert Änderungen am Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), die die ärztliche Vergütung absichern.

Die Regierung habe zwar den Handlungsbedarf bei der vertragsärztlichen Vergütung erkannt, jedoch habe sie sich im VSG-Kabinettsentwurf nur „für eine kleine Lösung entschieden, die den Anforderungen in vielen Regionen nicht gerecht wird“, so KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten den notwendigen Versorgungsumfang der Patienten komplett finanzieren, fordert der Vorsitzende der KBV und des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (Zi): „Dazu muss der Regierungsentwurf aber dringend überarbeitet werden.“

Die KBV kritisiert, dass laut Gesetzentwurf die Vertragspartner in den Regionen nur ein einziges Mal und erst für das Jahr 2017 über die Höhe des notwendigen Versorgungsumfangs verhandeln dürfen. Zudem sind Verhandlungen nur in jenen Regionen zulässig, in denen die Gesamtvergütung unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Laut KBV betrifft das nur fünf KVen: Westfalen-Lippe, Hessen, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Eine Anpassung der Vergütung soll dann auch nur bis zum Bundesmittel möglich sein.

KBV: Nur 92 % der ärztlichen Leistungen werden bezahlt

Das ist zu spät und keine wirkliche Anpassung, klagt die KBV. „Das ist so sinnvoll wie die Vorgabe einer einheitlichen Kleider-Konfektionsgröße für alle Bundesbürger“, empört sich Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried. Er erinnert daran, dass die Morbiditätsstruktur bei der erstmaligen Festlegung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) nur unzureichend berücksichtigt wurde und Punktzahlmengen aus der Zeit der Budgetierung der 1990er-Jahre zugrunde gelegt wurden: „Wir haben mit einem Abschlag begonnen und das setzt sich bis heute fort.“ Als Beleg verweist er auf die aktuelle Zi-Studie „Regionale Unterschiede in der vertragsärztlichen Vergütung“. Danach werden als Folge der Altlast heute im Schnitt nur 92 % der von den Vertragsärzten erbrachten Leistungen finanziert.

Die Spanne zwischen den KVen reicht von 81 % in Hamburg und 88 % in Berlin bis zu 97 % in Mecklenburg-Vorpommern und 98 % in Brandenburg. 97 % Vergütung in Mecklenburg-Vorpommern ist zwar ein guter Wert, er basiert jedoch u.a. darauf, dass der Pflegebedarf im Ostseeland 35 % über dem Durchschnitt liegt. Die sich hieraus ergebende Mehrarbeit für die Vertragsärzte wird von den Kassen anerkannt.

Die KBV fordert, dass bei der Festlegung der Leistungsmenge künftig in allen Bundesländern regionale Besonderheiten stärker berücksichtigt werden können. Dazu gehören Erkrankungsraten und Pflegebedürftigkeit ebenso wie Leis­tungsverlagerungen vom statio­nären in den ambulanten Sektor. Der Gesetzentwurf soll entsprechend nachgebessert werden, so die KBV. Auch soll der Bundesdurchschnitt als Obergrenze gestrichen werden. Auch der Bundesrat sieht, dass sich aus der Honorarreform 2009 erhebliche Unterschiede bei der MGV zwischen den KVen ergeben haben. Die Länderkammer fordert von der Bundesregierung durch Änderungen im geplanten § 87a Absatz 4a SGB V eine möglichst zeitnahe Angleichung; eine weitere Verzögerung bis 2017 sei nicht hinnehmbar.

„Einige Politiker sind nachdenklich geworden“

„Mit der Ergänzung zur Morbiditätsgewichtung soll erreicht werden, dass bestehende, länderbezogene Honorarunterschiede sachgerecht in der Regelung zur Anpassung der vertragsärztlichen Vergütung Berücksichtigung finden“, heißt es. Die KBV wertet nun die Beschlüsse der Länderkammer aus. In einer ersten Reaktion bemerkte sie: „Es scheint so zu sein, dass einige Politiker im Bund und in den Ländern nachdenklich geworden sind. Die berechtigte Kritik der Ärzteschaft scheint angekommen zu sein. Alles Weitere müssen die kommenden Wochen zeigen.“

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