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KBV fragt Mitglieder: Wie wollen wir im GKV-System weitermachen?

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Die KBV will es von ihren 150.000 Mitgliedern wissen: Wie soll sie weitermachen – so wie bisher, besser oder gar nicht? Bis Mitte Dezember läuft die Befragung. Einen Zwischenstand will die KBV schon am 7. Dezember melden.

„Die Bedingungen für den Sicherstellungsauftrag haben sich in den vergangenen 20 Jahren verändert: Statt Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit bestimmen mittlerweile Spardiktate, Regresse und bürokratische Hürden den Alltag der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Eine planbare und angemessene Vergütung gibt es nicht“, stellt die KBV fest. Jetzt möchte sie von der Basis hören, welche der folgenden Strategien sie verfolgen soll:

a) Rückgabe des Sicherstellungsauftrages. Hier müsste der Gesetzgeber mit einer Gesetzesänderung bestimmen, wer die Aufgabe der KV übernehmen soll: die Krankenkassen, der Staat, Berufsverbände?

Dann müsste ein Arzt oder sein Berufsverband mit Krankenkassen Verträge schließen. Oder Ärzte arbeiten als Angestellte. Klingt weder nach Stabilität noch nach Fortschritt. Auch als Drohung ist der kollektive „Systemumstieg“ seit dem Hoppen­thaller-Flop in Bayern nicht mehr ernst zu nehmen.

Im Frühjahr äußerten sich die Ärzte noch überwiegend zufrieden

b) „Es bleibt alles wie es ist: Die Ärzteschaft behält den Sicherstellungsauftrag unter den derzeitigen Rahmenbedingungen.“

Klingt irgendwie realistisch und erscheint aufgrund der repräsentativen Ergebnisse des KBV-NAV-Ärztemonitors vom Juni 2012 („relativ hohe Zufriedenheit trotz hoher Belastung“, „hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation dominiert die Zufriedenheit“) nicht abwegig, ist aber offensichtlich nur als Scheinoption gedacht für die vermutlich mehrheitsfähige Alternative:

„Feste und kostendeckende Preise für alle erbrachten ärztlichen Leistungen“

c) Die Ärzteschaft behält den Sicherstellungsauftrag, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, nämlich:

  • Gesetzliche Krankenkassen und andere Organisationen dürfen sich nicht mehr so sehr wie heute ins Arzt-Patienten-Verhältnis einmischen – und auch nicht in die Qualitätssicherung und Fortbildung, die allein Sache der Ärzteschaft sind.
  • „Abschaffung der Regresse bei veranlassten Leistungen.“
  • „Feste und kostendeckende Preise für alle erbrachten ärztlichen Leistungen.“
  • Schrittweise „Abschaffung jeder versorgungsfremden Mengensteuerung und Übernahme des Mengenrisikos durch die gesetzlichen Krankenkassen“.
  • Ambulante ärztliche Leistungen durch sind vorrangig durch zugelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten zu erbringen.

Diese Bedingungen bieten den Langstreckenläufern der Selbstverwaltung durchaus Auslegungs- und Kompromiss-Spielräume. Denn niemand kann glauben, dass Behandlungen und Verordnungen ohne wirtschaftliche Begrenzungen möglich sind. Wenn nicht Krankenkassen und Politik Schranken setzen, ist es eben das Portemonnaie des Patienten, das mitentscheidet, was bei ihm machbar ist.


Immerhin gibt der KV-Volksentscheid KBV und KVen für die kommenden Jahre das Mandat, bei Kassen- und Ministeriums-Vertretern mit entsprechender Verve auftreten zu können – auch wenn basisgestütztes Wollen und reale Umsetzbarkeit zweierlei sind.

KBV informiert auf Vertreterversammlung über erste Ergebnisse

Die Befragung geht zurück auf einen einstimmigen Beschluss der KBV-Vertreterversammlung am 28. September in Berlin im Rahmen der aufregenden Honorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Die Befragung führt das Meinungsforschungsinstitut infas durch. Der Abschlussbericht soll Ende 2012 vorliegen, doch erste Ergebnisse will die KBV-Spitze bereits auf der Vertreterversammlung am 7. Dezember präsentieren.

„Für die KBV und die KVen sind die Ergebnisse wichtig, um die politischen Forderungen und die Strategie der nächsten Jahre festlegen zu können“, erklärt der KBV-Vorstand den rund 150.000 zum freiwilligen Votum aufgerufenen Mitgliedern.

Hartmannbund: Sicherstellung der Versorgung muss hinterfragt werden

Das sieht Dr. Klaus Reinhardt als Vorsitzender des Hartmannbundes genauso: „Ungeachtet der Einigung über die Anhebung der Honorare für das Jahr 2013 hat doch am Ende nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Form der Auseinandersetzung zwischen Ärzten und Krankenkassen gezeigt, dass die Frage der Sicherstellung der Versorgung durch Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ganz grundsätzlich gestellt werden muss.“

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