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KBV setzt auf Wirkstoffverordnungen und die Apotheker

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Regresse sind unvermeidlich, solange unwirtschaftlich verordnet wird, „aber sie sind nicht bedrohlich“. So betrug die Regresshöhe 2009 nur 500 Euro pro Arzt, erklärte auf dem Hauptstadtkongress Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Ersatzkassenverbandes vdek.

Ein Durchschnittswert von 500 Euro – bezogen auf alle Ärzte, Richtgrößen- und statistische Prüfungen sowie „sonstige Schäden“ – hat nichts mit der Realität zu tun, hielt KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller dagegen. Die realen Werte bewegten sich zwischen 20 000 und 200 000 Euro. Sie betreffen nur einen kleinen Anteil der Ärzte – doch entscheidend sei für die Krankenkassen die „Polizeifunktion“ der abschreckenden Wirkung, so Dr. Müller. Darum hielten die Kassen auch an der Richtgrößenprüfung fest; in keiner KV-Region hätten sie von der neuen gesetzlichen Option Gebrauch gemacht, Prüfansätze zu vereinbaren, die die Richtgrößenprüfung ablösen.

Die KBV hält die Richtgrößenprüfung in Zeiten der unübersichtlichen Arzneimittelrabattverträge für einen Anachronismus, der wegfallen sollte, da er sogar Medizinstudenten vom Beruf des Hausarztes abschreckt. Dr. Müller spricht sich für einen wachsenden Katalog von Leitsub­stanzen aus und für die Verordnung von Wirkstoffen mit Stärke, Menge und Darreichungsform. Ein (Haus-)Apotheker wählt dann das konkrete Medikament aus. Diesen Vorschlag hat die KBV zusammen mit der ABDA für das Versorgungsgesetz gemacht. Für chronisch Kranke, die mindestens fünf verschiedene Wirkstoffe verordnet bekommen, soll es ein Arzneimittelmanagement mit Einnahmeplänen geben.

Kassen zurückhaltend beim KBV-ABDA-Plan

Der Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes vdek Ballast zögert bei dem Maßnamenpaket, schließlich hat die Barmer Ersatzkasse mit solch einem Modell keine überzeugenden Erfahrungen gemacht. Der Deutsche Hausärzteverband lehnt den KBV-ABDA-Vorschlag ab wegen der Wirkstoffverordnung, die die Compliance gefährde. Zusammen mit dem Mediverbund schlägt er sich auf die Seite der AOK Baden-Württemberg, die die Arzneimittel-Rabattverträge für das richtige Einsparinstrument hält.

Auch Thomas Ballast gibt den Ball an die KVen zurück: Sie sollten mit Aufklärung bei Medizinstudenten und Ärzten dafür sorgen, dass diese die Lage nicht so düster einschätzen. Schließlich sei die Zahl der Richtgrößenprüfungen begrenzt, Beratung gehe vor Regress, Frühinformationen zeigten, wo die Praxis mit ihren Verordnungen stehe, der Nachweis von Praxisbesonderheiten mildere Regresse und diese könnten notfalls sogar abgestottert werden. Zudem sei die Regresssumme für die ersten beiden Jahre auf 25 000 Euro begrenzt; wer danach noch in die Prüfung gerate, arbeite „tatsächlich unwirtschaftlich“, so der Ersatzkassenvertreter.

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