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KBV: Wechsel der Praxis-IT erleichtern!

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Die KBV fordert den Gesetzgeber auf, mit dem geplanten eHealth-Gesetz eine Schnittstelle zu ermöglichen, die den Ärzten den problemlosen Wechsel ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) erlaubt. Der Marktführer, die Compugroup Medical AG sieht die Lage natürlich anders.

KBV-Vorstand Regina Feldmann sieht "dringenden Handlungsbedarf". Wenn eine Praxis ihr Arztinformationssystem wechseln wolle, weil z.B. der Praxisnachfolger ein anderes bevorzuge, sei das in puncto Datenübertragung und -archivierung schwierig sowie mit hohen Kosten verbunden. Kollegen berichteten von 10 000 bis 15 000 Euro.

Die KBV möchte eine gesetzliche Regelung für eine interoperable Schnittstelle, die eine problemlose Datenübertragung beim PVS-Wechsel ermöglicht. Schließlich sind die Behandlungsdaten zehn Jahre lang aufzubewahren.

Die KV Telematik GmbH entwickelt zwar Schnittstellen für die PVS. Diese beziehen sich aber z.B. auf die Kommunikation hin zur Praxis und weg von der Praxis, nicht aber auf die Kommunikation zwischen den verschiedenen Softwareprodukten der Anbieter.

Kritik an den eingebauten Arzneimitteldatenbanken

Auf MT-Anfrage betonte der Koblenzer Marktführer Compugroup (CGM), dass die Schnittstellen für einen PVS-Wechsel, wie er jährlich in Tausenden Arztpraxen erfolge, einen sehr hohen Wartungsaufwand hätten.

Die von der KBV genannten Zahlen seien nur dadurch zu erklären, dass sich Praxisnachfolger oftmals zusätzliche neue Hardware anschafften. Praxisdaten könnten schon seit Langem vollständig in ein neues System übernommen werden.

Die Archivierung der Patientendaten sei sichergestellt. Die von der KBV geforderte Schnittstelle würde das heute praktizierte Verfahren komfortabler machen.

Die IT-Industrie arbeite aber bereits an einem erweiterten gemeinsamen Import-/Export-Standard für Daten. Eine gesetzliche Regelung an dieser Stelle sei damit überholt und eher lähmend.


Arzneimitteldatenbanken von unterschiedlicher Qualität

Auch einen weiteren Kritikpunkt Feldmanns teilt Compugroup nicht. Die KBV-Vize verlangt, dass es möglich sein müsse, zumindest die Arzneimitteldatenbank innerhalb eines PVS zu ändern. "Nicht alle angebotenen Datenbanken sind gleich gut. Sie können unter Umständen aber einen direkten Einfluss auf das Regressrisiko haben", so Feldmann.

Die Medikamentendatenbanken seien in den CGM-Systemen "hoch integriert", antwortet das Unternehmen. Der Workflow sei für den jeweiligen Anwendungsfall – Privatrezept, GKV-Patient, HzV, Selektivverträge – maßgeschneidert und vermeide z.B. zusätzliche Klicks.

"Das kann man schlicht nicht mit beliebig vielen Datenanbietern leisten." CGM wiederum erhofft sich vom eHealth-Gesetz, dass es Anreize setzt für den Datenaustausch zwischen den Praxen und mit Kliniken.

Roll-out und Finanzierung der Telematikinfrastruktur sollten verbindlich vorgegeben werden, um die Verbreitung medizinischer Mehrwertdienste zu beschleunigen.

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