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Kernforderungen der Ärzte: GOÄ-Novelle, neuer Sektor, Regress-Ende

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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In einer Resolution haben sich Bundesärztekam­mer, KBV und neun Ärzteor­ga­nisationen zur Gesundheitspolitik und zum Versorgungsstrukturgesetz geäußert. Medi und der Haus­ärzteverband gehören allerdings nicht dazu.

„Wir können die Resolution nicht mittragen, da sie keine einzige unserer Kernforderungen enthält“, erklärt Medi-Vorsitzender Dr. Werner Baumgärtner. Zu den Selektivverträgen nach §§ 73a und 73b SGB V stehe in der Resolution kein Wort. Und der Passus zu Regressen sei nachträglich entschärft worden. „Unsere Forderung ist eindeutig: Weg mit den Regressen bei veranlassten Leistungen“, so Dr. Baumgärtner.

Unterzeichnet haben die Resolution: BÄK, KBV, Freie Ärzteschaft, NAV-Virchowbund, Hartmannbund, Marburger Bund, die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Ärztinnenbund, der Verband der Leitenden Krankenhausärzte und der Bundesverband der Knappschaftsärzte.

Die mit der Gesetzesreform geplante Flexibilisierung der Planungsbereiche, monetäre Anreize für eine Niederlassung in de facto unterversorgten Gebieten und nicht monetäre Anreize, wie die Aufhebung der Residenzpflicht oder mobile Arztstationen, „können zu einer Verbesserung der Versorgungssituation beitragen“, stellen sie fest.

Sorge über Wildwuchs im neuen Sektor

Die Organisationen fordern, dass die ambulante spezialärztliche Versorgung nicht zu Wildwuchs und unkontrollierter Mengenausweitung führen darf. Strikte Qualitätskriterien müssen aufgestellt und ihre Einhaltung sollte regelmäßig überwacht werden. In vierseitigen Vereinbarungen sollten KBV, DKG, BÄK und GKV-Spitzenverband die Ausgestaltung des Sektors regeln.

Wieder ertönt der Ruf, die Prio­risierung medizinischer Leistungen öffentlich zu diskutieren. Ein Gesundheitsrat soll Vorschläge erarbeiten und diese der Politik zur Entscheidung übergeben. Die ärztlichen Organisationen fordern ferner den Bundesgesundheitsminister auf, die GOÄ zeitnah auf Basis eines von der BÄK erarbeiteten und kalkulierten Vorschlags zu novellieren. „Dabei ist der Wertschätzung und Wertschöpfung ärztlicher Arbeit, dem medizinisch-technischen Fortschritt und der Kostenentwicklung Rechnung zu tragen.“ Auf eine „Öffnungsklausel als qualitätssenkendes Preisdumping-Instrument“ müsse verzichtet werden, heißt es.

Die Verbände begrüßen „jede arztentlastende Regelung im Sinne einer qualifizierten Delegation sowie die Förderung interprofessioneller Kooperation auf Basis vorhandener Kompetenzen“. Eine Behandlung nach Facharztstandard sei zu gewährleisten. Abgelehnt werden die Substitution ärztlicher Leistungen und die Lockerung des Arztvorbehaltes für Diagnostik und Therapie.

Knapp und eher vage fallen die Forderungen nach einer Strukturreform des Gemeinsamen Bundesausschusses und zur Verantwortung für eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung aus.

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