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Kleine Ausstiege sind groß in Mode

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

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Ein Remake des bayerischen Ausstiegs-Versuchs ist nicht in Sicht. Unterhalb dieses Konflikts gibt’s subtilere Methoden der Auseinandersetzung. Aktionen zu Streikrecht, Kostenerstattung oder Abgabe des Sicherstellungsauftrags sind de facto kleine Ausstiegsprojekte.

Der baden-württembergische Medi-Vize Ekkehard Ruebsam-Simon sagt: „Das gefühlte Risiko beim Systemausstieg ist ungleich höher als bei einer Streikaktion. Hier steht nicht die Existenz auf dem Spiel.“ Deshalb hält er „nach dem Debakel des versuchten Systemausstiegs“ jetzt eine „Rückeroberung des Streikrechts“ für zwingend notwendig.

Geht einem „gefühlten Grundrecht“ auf Streik nach: Dr. Werner Baumgärtner, Medi.KVB-Vorstand Dr. Ilka Enger will eine „Systemkorrektur ohne Kollateralschaden“. Sieht Vorteile bei der Ärztekammer: Martin Grauduszus von der Freien Ärzteschaft.


Dies ist offizielle Medi-Politik auf mittel- oder langfristige Sicht. Der Übervater des Ärztebundes, Dr. Werner Baumgärtner, nannte das Vertragsärzte-Streikrecht in einem MT-Interview ein „gefühltes Grundrecht“. Um hier voranzukommen, hat man nicht nur im Medi-Stammland Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz ein „Stimmungsbild“ per Ärzte-Fax-Umfrage dazu eingeholt.


Nach 6609 Rückläufen mit 6343 Pro-Streikrecht-Voten will man fortan „das Thema weiterverfolgen und juristisch auf nationaler und europäischer Ebene prüfen lassen.“ Das wird schon im nationalen Rahmen interessant. Medi-Ausgangslage ist, dass der Kollektivvertrag durch Kliniköffnungen, Integrierte Versorgung und Selektivverträge immer mehr ausgehöhlt wurde. Damit sei gleichsam die Geschäftsgrundlage entfallen, hätten doch „die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ihr Streikrecht zugunsten des Kollektivvertrags aufgegeben“.

Gesundheitskonto gegen die Flatrate-Medizin

Das kann man durchaus anders sehen. Weder in der Weimarer noch der jetzigen Republik gab und gibt es ein normiertes Streikrecht. Streiken war und ist Ausfluss der Koalitionsfreiheit  (Artikel 9 Grundgesetz). Die ist für Vertragsärzte keineswegs perdu. Ein wie auch immer gearteter Vertragsarztstreik würde allerdings mit dem Sicherstellungsauftrag des SGB V (§§ 72 ff) kollidieren.


Also geht es faktisch darum, zu eruieren, ob sich neue juristische oder politische Strategien anbieten, um Sanktionen der „Sichersteller“ beim Vertragsarztstreik auszuschalten oder zu minimieren. Momentan sähe das Szenario in Baden-Würt­temberg so aus: Medi-Vertragsärzte streiken in Massen – und Medi-Urgestein Dr. Norbert Metke muss dies als KV-Chef im Ländle zusammen mit den Kassen konterkarieren (§ 72a Abs. 2 SGB V).


Weniger Konfrontatives ist beim Mini-Ausstieg Nr. 2 zu vermelden, dem „Gesundheitskonto Bayern“. Es handelt sich um eine Spezialform der Kostenerstattung auf GOÄ-Basis mit festen Euro-Beträgen. Dabei soll im Raum Ingolstadt mittels Modellvorhaben nach § 63 SGB V eine Alternative zum Sachleistungssystem mit seinen wackeligen Honorarvorgaben RLV und QZV erprobt werden. Partner sind die KV Bayerns, die Audi BKK und das Ingolstädter Praxisnetz GO IN.


Als Motor des Projekts agiert die Regensburger Fach-Internistin Dr. Ilka Enger, zweite Vorstands-Vize der KVB. Sie ist sozusagen die Speerspitze des Bayerischen Facharztverbandes in der KVB-Chefetage. Dessen Credo heißt, die derzeitige „Flatrate-Medizin“ gegen einen Versorgungsauftrag ohne Budgetierung auszutauschen. Dr. Enger nennt das „Systemkorrektur ohne Systemausstieg mit Kollateralschaden“.


Die Karte „Kostenerstattung“ wurde schon öfters in der GKV gezogen. Die meisten Versuche scheiterten profan am Geld: Die Kosten bei der Kostenerstattung schossen durch die Decke. Das soll laut Dr. Enger & Co. hier nicht passieren.

Ärztekammern sind die besseren KVen?

Ihr Vehikel: Der Patient steuert über das „Gesundheitskonto“, sprich 10 % der anfallenden Behandlungskosten, das Leistungsgeschehen selbst mit – und vermeidet, so die Hoffnung, unnötige Leistungen. Seine sonstigen Konto-Optionen sind ansparen, auszahlen lassen, aber auch „sozialverträglich“ nachschießen, wenn’s nicht reicht. Starten will man im III. Quartal 2012, wobei offenbar dicke Bretter zu bohren sind.


Klein-Ausstieg Nr. 3 wird die Phase des Praxistests vorerst nicht erleben. Es geht um den Vorschlag des Präsidenten der Freien Ärzteschaft (FÄ), Martin Grauduszus, den KVen ihre zentrale Aufgabe, die Umsetzung des Sicherstellungsauftrages, zu entziehen und die Ärztekammern damit zu beglücken. Kammerleute könnten das nämlich viel besser handhaben. Die FÄ liegt vor allem in ihrer Ursprungsregion Nordrhein in stetigem Clinch mit der KV. Der Grauduszus-Initiative war keine lange Lebenszeit beschieden. Sowohl die Mehrheit im FÄ-Vorstand als auch ein „Ärztetag der Basis“ konnten mit ihr nichts anfangen. Sie wurde geräuschvoll gekippt.


Das ist auch schon anderen Akteuren passiert. Professor Dr. Horst Bourmer, langjähriger Chef des Hartmannbundes, erklärte Anfang der 1990er Jahre, nichts spreche dagegen, die Aufgaben der KVen in speziellen Abteilungen der Ärztekammern zu bündeln. Der Aufschrei darüber, Prof. Bourmer agierte als Kammerchef von Nordrhein, war gewaltig. Da soll noch mal einer sagen, Geschichte wiederhole sich nicht.

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