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Kommunalwahl: Nutzte Arzt Patientendatei zur Stimmenjagd?

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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Der Verdacht, seine Patientendatei für Wahlwerbung genutzt zu haben, hat dem Neurologen Dr. Friedrich Nüssel im oberfränkischen Goldkronach nicht geschadet.

Bei der Kommunalwahl am 16. März wurde der Arzt als Zweitbester seiner Liste wieder in den Stadtrat des Ortes gewählt. Seine Unabhängige Bürgerliste schnitt mit 21,7 % am besten ab. Dr. Nüssel hat seine Praxis für Neurologie, Neuroradiologie und Radiol­ogie im nahen Bayreuth.

In der Lokalpresse und im Rundfunk waren vor der Wahl Gerüchte laut geworden, der Mediziner hätte an die Adressen seiner Patienten gezielt Wahlwerbung für sich und die Bürgerliste geschickt. Nichtpatienten bemerkten, dass sie keine Wahlbriefe von Dr. Nüssel bekommen hatten.

Beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht sind einige Eingaben deswegen eingegangen, bestätigte Amtsleiter Thomas Kranig 
Medical Tribune. Er hat auch die Presseberichte darüber gelesen und eine Aufklärung des Verdachts in die Wege geleitet.

Zwei Tage vor der Wahl war noch nicht geklärt, welche Adressenbasis der Arzt genutzt hat. Dr. Nüssel selbst bestreitet die Vorwürfe. Er habe die Adressen von der Stadtverwaltung und aus dem Telefonbuch, ließ er wissen.

Laut Kranig wäre die Nutzung der Patientendaten zur Wahlwerbung datenschutzrechtlich unzulässig. Allerdings habe der Gesetzgeber im Datenschutzgesetz darauf verzichtet, diese unzulässige Nutzung zu sanktionieren. Außer einer Ermahnung habe ein Täter nichts zu befürchten – 
es sei denn, ein verärgerter Bürger würde ihn anzeigen.

Der Neurologe ist Vater von zwei Söhnen und widmet sich in seiner Freizeit vor allem seinem landwirtschaftlichen Betrieb und der Pferdezucht. Jahrelang betreute der 60-Jährige bei der JFG Fichtelgebirge Jugend-Fußballmannschaften als Trainer.

Seit 2008 gehört Dr. Nüssel für die Unabhängige Bürgerliste dem Goldkronacher Stadtrat an und arbeitet dort im Verwaltungs- und im Jugendausschuss mit.

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