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Konflikt um Übergangsgelder der KV Berlin geht in die nächste Runde

Gesundheitspolitik Autor: Hermann Müller

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Ein Gutachten ist Balsam für die Seelen der Berliner KV-Vorstände. Ein Anwalt attestiert ihnen einen Anspruch auf die ausgezahlten Übergangsgelder; Verträge und Beschlüsse seien rechtswirksam.

Dass der als „unabhängiger“ Gutachter von der KV verpflichtete Professor Dr. Wolfgang Spoerr von der KV bezahlt wird, ist einer satten Mehrheit im Ärzteparlament egal. Vergangene Woche beschloss die Vertreterversammlung (VV) mit 30 Ja-Stimmen (bei sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung) juristische Schritte gegen die von der Aufsicht geforderte Rückzahlung.

Auslöser des Konflikts war ein Beitrag des Fernsehmagazins „Kontraste“, das vor vier Monaten berichtete, der Vorstand habe trotz Wiederwahl Übergangsgelder von 549 000 Euro kassiert. Die KV („alles frei erfunden“) geriet massiv unter Druck. Die Aufsicht von CDU-Gesundheitssenator Mario Czaja schritt ein, forderte per Verpflichtungsbescheid die Rückzahlung der Gelder. Im „Fall des Nichtbefolgens dieser Anordnung“ werde man eine „Ersatzbeschlussfassung“ vornehmen.

Der erschrockene Vorstand informierte in einem „vertraulichen“ Schreiben die VV-Mitglieder, die Aufsicht werde einen Staatskommissar schicken. Die Befürchtung ist unbegründet, auch die angedrohte „Ersatzbeschlussfassung“ greift nicht: Die fristgerechte Klage der KV gegen den Bescheid hat aufschiebende Wirkung, da die Aufsicht auf eine „sofortige Vollziehung“ verzichtet hat. Nur dann hätte der Vorstand das Geld zurückzahlen und ein rechtskräftiges Urteil abwarten müssen.

Die KV hat das Spoerr-Gutachten nach der VV-Sitzung sofort ins Internet gestellt (nicht aber den Verpflichtungsbescheid). Bei dessen Lektüre fällt auf: Prof. Spoerr und seine Koautorin bemühen sich erkennbar, die bisherige Argumentation der KV juristisch zu unterfüttern.

Nach den alten Dienstverträgen waren Übergangsgelder vorgesehen, sofern Vorstandsmitglieder nach dem Ausscheiden „die bisherige ärztliche Tätigkeit hauptberuflich“ fortsetzen. Mit der Wiederwahl am 27.1.2011 setzte der Vorstand aber seine KV-Tätigkeit nahtlos fort. Trotzdem unterzeichneten Vorstand und VV-Vorsitzender am gleichen Tag eine „Anpassung“ der Dienstverträge. Man sei sich über die Auszahlung „einig, und zwar unabhängig davon, ob es zu einer Neubestellung des Vorstandsmitglieds oder zu einer hauptberuflichen Fortsetzung der selbstständigen ärztlichen Tätigkeit kommt“. Erst vier Monate später segnete die für solche Beschlüsse zuständige VV das Papier ab.

Halbierte Ansprüche werden kompensiert

Prof. Spoerr folgt einem zentralen Argument der KV: Ohne die Auszahlung hätte der Vorstand in der zweiten Legislaturperiode finanzielle Nachteile erlitten – schon 2006 habe die Aufsicht eine Halbierung (von zwei auf einen Monat pro Dienstjahr) gefordert. Was der Gutachter verschweigt: Die neuen Dienstverträge enthalten halbierte Übergangsgelder, wie vom Senat gefordert. Die gestrichene Hälfte (91 500 Euro) wird kompensiert  durch die Erhöhung der Bezüge von rund 179 000 auf 195 000 Euro zum 1. März 2011. „Der Vorstand hat zweimal Weihnachten gefeiert“, läs­tert ein Jurist. Und das Gehalt wird jährlich Anfang März um die im Januarvergleich vom Statistischen Bundesamt festgestellte Inflationsrate „angepasst“. Das sind in diesem Jahr 2,3 % (knapp 4500 Euro).

Nach Meinung der Aufsicht sind die „Anpassung“ der Dienstverträge und die nachträglichen Beschlüsse nicht wirksam. Schon der „Charakter“ von Übergangszahlungen verbiete eine Auszahlung. Die Voraussetzungen, Ausscheiden aus dem Vorstand und Neustart in der Praxis, seien nicht erfüllt. „Im Ergebnis führt die Zahlung der 183 000 Euro je Vorstandsmitglied tatsächlich zu einer rückwirkenden Gehaltserhöhung von jeweils 30 500 Euro jährlich, für die es keine Grundlage gibt.“

Eine Initiative des Haus­ärzte­verbandes BDA, durch Rücktritte die VV arbeitsunfähig zu machen und Neuwahlen zu erzwingen, droht zu scheitern. Der BDA ist zerstritten, eine Minderheit der Nachrücker auf der BDA-Liste hat die freien Mandate. 

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