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Kooperation für die Versorgung in Schleswig-Holstein und Hamburg

Gesundheitspolitik Autor: Antje Thiel

Im Norden setzen die KVen auf eine länderübergreifende Kooperation. Im Norden setzen die KVen auf eine länderübergreifende Kooperation. © thinkstock
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Eine Bedarfsplanung, die verstärkt überregionale Aspekte berücksichtigt, sowie mehr Vielfalt bei den Honorarverträgen, fordern die Vertreter der KVen Hamburg und Schleswig-Holstein in gemeinsamen Resolutionen.

Die Reform des EBM, mit der die KBV sich wieder von der pauschalierten hin zur Einzelleistungsvergütung bewegen will, steht für KBV-Chef Dr. Andreas Köhler bei den gesundheitspolitischen Entwicklungen im Jahr 2013 an erster Stelle.

Mit Blick auf seine inzwischen 15-jährige Erfahrung in der Selbstverwaltung sagte Dr. Köhler bei einer gemeinsamen Vertreterversammlung der KV Schleswig-Holstein und der KV Hamburg: „Die Wünsche der Ärzte verändern sich in diesem Punkt zyklisch: Mal favorisieren sie ein genaues Abbild jeder Einzelleistung in der Vergütung, mal wollen sie das System vereinfachen und setzen auf Pauschalen. Im Moment schlägt das Pendel wieder in Richtung Einzelleistung aus.“ Der KBV kommt diese Entwicklung entgegen, „denn mit Pauschalen können wir Veränderungen der Morbidität nicht dokumentieren“, so Dr. Köhler.

Eine weitere wichtige Baustelle der KBV ist die Bedarfsplanung. Hamburg und Schleswig-Holstein seien gute Beispiele dafür, dass die Bedarfsplanung künftig in erster Linie regional gestaltet werden müsse: „Der demografische Wandel schreitet in Schleswig-Holstein rascher voran als im Bundesdurchschnitt, Hamburg hingegen wächst am jungen Ende“, berichtete Dr. Köhler. Diese Entwicklung werfe viele Fragen auf, etwa: „Wie können wir es schaffen, für ältere Menschen an der Küste noch wirtschaftlich tragfähige Praxen vorzuhalten, obwohl die Bevölkerung dort insgesamt ausdünnt? Wie lang ist die maximal zumutbare Anfahrtszeit zu einer Hausarztpraxis?“

Um Antworten auf diese Fragen zu finden, setzen KVH und KVSH seit etlichen Jahren auf eine länderübergreifende Kooperation, die bei der gemeinsamen Vertreterversammlung gewürdigt wurde. Als Beispiel nannte der Vorsitzende der Hamburger KV-Vertreterversammlung, Dr. Michael Späth, die Anlaufpraxis der KVSH am Klinikum Heidberg in Hamburgs Norden. „Auch die erste Zweigpraxis eines Hamburger Hausarztes in Schleswig- Holstein ist mittlerweile gegründet“, berichtete Dr. Späth.

Versorgung über Ländergrenzen hinweg

Der Hamburger KV-Chef Dieter Bollmann ergänzte: „Wir helfen uns gegenseitig auch bei alltäglichen Problemen wie IT-Strukturen oder bei dem Versuch, Zuweisungen an ermächtigte Krankenhausärzte in Hamburg zu kanalisieren.“

Die KV-Vertreter aus beiden Ländern unterstützen diesen Kurs, wie die zwei gemeinsamen Resolutionen der beiden KVen zur Bedarfsplanung und zum Thema Honorar zeigen. Ohne Gegenstimmen und mit nur zwei Enthaltungen forderten die Vertreter die politischen Gremien auf, bei der künftigen Bedarfsplanung verstärkt überregionale Aspekte zu berücksichtigen. „Die vertragsärztliche Versorgung wird von der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Ländergrenzen in Anspruch genommen“, heißt es zur Begründung.

Fusion der Nord-KVen ist kein Thema

Mit ihrer zweiten Resolution forderten die KVen die politischen Gremien auf, die regionale Gestaltungsfreiheit im Bereich der Honorarvereinbarung auszubauen. Hierzu gehöre insbesondere die Rückkehr zu getrennten Honorarverträgen mit Kassengruppen. „Individuelle Vereinbarungen mit Kassengruppen bieten die Möglichkeit, auf die spezifischen Bedürfnisse der Versicherten und auch der Kasse eingehen zu können“, heißt es in der Resolution, die ohne Gegenstimme mit nur einer Enthaltung angenommen wurde.

Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storks (SPD) lobte die Kooperation der beiden KVen. Zugleich betonte sie, dass es deswegen noch lange nicht zu einer Fusion der beiden KVen kommen müsse.

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