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KV Bayerns: Letzte Reparaturen am „lausigen RLV-System“

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

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Seit Januar haben die KVen wieder die Hoheit bei der Honorarverteilung. Doch momentan können sie nur kleine Brötchen backen. So auch die Bayern. Hier eine Übersicht ihrer Reparaturanstrengungen.

Dr. Pedro Schmelz, Facharzt-Vize in der KV Bayerns, will 2013 in seiner KV (fünf Mrd. Euro Gesamtumsatz, 24 000 Kolleginnen und Kollegen) einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) kreieren, der zahlreiche der heutigen Zumutungen über Bord wirft. „Wir wollen weg von diesen lausigen RLV und QZV“, verkündete Dr. Schmelz auf der Vertreterversammlung in München.

Vor der 2013er-Kür steht aber fürs zweite Halbjahr 2012 das ungeliebte Pflichtprogramm an – die letzten Reparatur­anstrengungen in der RLV-QZV-Maschinerie. Die Bayern haben dafür folgende Anleitung: Die KBV-Vorgaben zur Trennung in einen Hausarzt- und einen Facharzttopf werden unverändert übernommen. Die Fachgruppenanteile bleiben unverändert. Die Konvergenzzahlungen des ersten Halbjahrs 2011 führen die Bayern den betroffenen Fachgruppen ungeschmälert zu.

Ein kleiner Erste-Hilfe-Kasten steht dennoch bereit: Die Zuwächse der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für III und IV/2012 werden asymmetrisch verteilt. Die Aufsplittung erfolgt anhand der Honorarverluste der Fachgruppen im Vergleich der Quartale III/2008 und III/2011. Zweiter Parameter ist hier die Berücksichtigung von überproportionalen Abstaffelungs­quoten in einzelnen Fachgruppen.

Zuschlag für BAG auf maximal 10 % begrenzt

Eine Notbremse hat man bei Teilen des Zuschlags für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) eingebaut. Fachübergreifende standortübergreifende BAG waren ins Gerede gekommen, weil Versorgungsnotwendigkeiten bei der Konstruktion oft nachrangig erschienen; Dr. Schmelz spricht von „großem Gestaltungsspektrum“.

Das hofft man jetzt auf Notwendiges zurückzuführen, indem der BAG-Zuschlag auf maximal 10 % reduziert wird. Und bei der Ermittlung des Kooperationsgrades „probeweise“ die seit III/2011 eingeführte Bayern-GOP 99215 vorschreibt. Sie konnte freiwillig angesetzt werden, um Arzt-Patienten-Kontakte abzubilden, bei denen keine RLV-relevanten EBM-Ziffern abrechenbar sind.

Im Hausarztbereich gibt es Anpassungen bei der HzV-Bereinigung auf Arztebene. Sie wird jetzt auf die tatsächlich abgerechnete Fallzahl abgestellt. Ein nachträglicher Obergrenzenbescheid ist damit nicht mehr notwendig. Zu vermelden ist auch die Installation eines allgemeinen hausärztlichen Sicherstellungszuschlags auf die Versichertenpauschalen von vier respektive zwei Euro. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden: Sono, Spiro, Belastungs-EKG und Kleinchirurgie.

Der Knackpunkt für viele Neuerungen ist allerdings: Kommt 2012 überhaupt zusätzliches Honorar in den Freistaat? Die KV verlangt von den regionalen Kassen die gesetzlich vorgeschriebene Honorarsteigerung von 1,25 % sowie einen finanziellen Ausgleich für erzielte Minderausgaben bei den Arzneiverordnungen.

„Kassen lehnen Ausgleich fürs Arzneisparen ab“

KV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz: „Die Krankenkassen lehnen einen Ausgleich fürs Arzneisparen rigoros ab und stellen sogar die 1,25%-Steigerung infrage. Begründung sind angebliche Überschreitungen bei den Heilmittelausgaben 2010.“ Das riecht schon sehr nach Schiedsamt.

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