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KV Berlin: Steht der neugewählte Vorstand schon wieder vor dem Aus?

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Allgemeinmediziner klagt beim Sozialgericht gegen die Wahl der Berliner KV-Führung. Allgemeinmediziner klagt beim Sozialgericht gegen die Wahl der Berliner KV-Führung. © fotolia/Ralf Geithe
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Im Februar wählte die Vertreterversammlung (VV) der hauptstädtischen KV ihren neuen dreiköpfigen Vorstand. Ein Hausarzt ist jedoch überzeugt, dass die Wahl nicht den Satzungsvorgaben entsprach und damit ungültig ist.

Die neue KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Margret Stennes, ihr Vize Dipl.-Med. Mathias Coordt sowie das nichtärztliche Vorstandsmitglied Günter Scherer (ehemals KV Bremen) sind seit der Wahl im Amt. Damit sollte eigentlich ein Schlussstrich unter eine Zeit tiefer innerärztlicher Zerwürfnisse und Ärgernisse um den letzten Vorstand (Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke) verbunden sein.

Der Allgemeinmediziner Dr. Franz-Peter Reinardy, selbst Mitglied der Vertreterversammlung, meldet hinsichtlich der Wahl jedoch Bedenken an. Er habe am 10. März per Fax die Wahl zum Vorstand der KV angefochten, erklärte kürzlich das Sozialgericht Berlin. Die Wahlanfechtungsklage sei unter dem Aktenzeichen S 22 KA 46/17 registriert worden.

Dr. Reinardy hat in seiner Klage zum einen vorgebracht, die Einladungsfrist zur VV sei zu kurz gewesen. Zum anderen habe der Wahlvorgang nicht den Vorgaben der Satzung entsprochen. Der Hausarzt kritisiert u.a., dass die Vorstandsmitglieder im Block gewählt wurden und dass sie nicht einzeln danach befragt worden sind, ob sie die Wahl auch annehmen wollten. Das Gericht hat der KV nun eine Frist von zwei Wochen zur Klageerwiderung eingeräumt. Die Vorsitzende der VV, Dr. Christiane Wessel, erklärte inzwischen, sowohl der Versand der Einladung als auch der 
Wahlvorgang seien satzungskonform.

Prozedere war mit KV-Jurist und Aufsicht abgesprochen

Das gewählte Prozedere wäre zuvor mit dem Juristen der KV und auch der Aufsicht abgestimmt gewesen. Zudem sei die Tagesordnung mit dem darin festgelegten Ablauf der Wahl von der VV mit großer Mehrheit beschlossen worden. "Es bleibt zu hoffen, dass die künftige Zusammenarbeit in der VV, aber auch zwischen den Mitgliedern der Vertreterversammlung und dem Vorstand, nicht durch juristische Auseinandersetzungen (…) geprägt sein wird", so Dr. Wessel.

Das Sozialgericht verweist darauf, dass 2016 bereits Wahlberechtigte versucht hatten, die Briefwahl wegen möglicher Manipulationen zu stoppen. Per Eilentscheidung habe der zuständige Richter den Antrag jedoch abgewiesen.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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