Anzeige

KV darf mit Widerspruchsgebühr erzieherisch auf Ärzte einwirken

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

Anzeige

Einige KVen erheben eine Gebühr für erfolglose Widerspruchsverfahren. Nachdem auch das Bundessozialgericht grünes Licht gegeben hat, könnten weitere KVen folgen.

Die Zwangskörperschaft KV finanziert sich nicht nur durch die Umlage in Prozent vom Umsatz des Mitglieds, sondern auch durch Gebühren für besondere Aufgaben. In der KV Bayerns werden z.B. 100 € fällig, wenn ein Widerspruch gegen einen KV-Bescheid erfolglos bleibt.


Die KV ist mit dem BSG-Spruch zufrieden. KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz wies im Gespräch mit MT darauf hin, dass es ihm darauf ankomme, die schnellen, fast automatischen Widersprüche gegen Honorarbescheide zu reduzieren. Diese Ärzte sollten sich überlegen, ob sich das lohne. Ein Widerspruch verursache eine Menge Arbeit.

Gebühr hat erzieherischen Sinn

Dr. Krombholz beziffert den Aufwand mit rund 400 € pro Fall. Wenn bei Erfolglosigkeit 100 € Gebühr verlangt würden, blieben immer noch rund 300 € Kosten übrig. Kostendeckend sei die Gebühr also keineswegs. Jährlich nehme die KV zwischen 400 000 und 600 000 € Gebühren ein, doch blieben dann immer noch Kosten um die 1,5 Millionen €. Die 100 € hätten eher einen erzieherischen Sinn.

Für den seit Januar 2011 neu besetzten KV-Vorstand war und ist es ein zentrales Anliegen, den Service für die Praxen auszubauen. Deshalb nehmen seit dem Quartal II/2011 die Mitarbeiter des „Kompetenzzentrums Abrechnung“ telefonisch Kontakt mit Ärzten oder Psychotherapeuten auf, wenn sie größere Unstimmigkeiten in deren eingereich­ten Unterlagen feststellen. Knapp 13 000 Kontakte waren im zweiten Quartal 2011 zu verzeichnen, über 21 000 Kontakte im vierten Quartal 2011. Die Zahl der Widersprüche gegen sachlich-rechnerische Richtigstellungen ging zurück.

Für die Zeit seit I/2009 – nach dem Start der Honorarreform – ergibt sich bei der KV folgendes Bild:

• 8 % der Widersprüche wurde stattgegeben (keine Gebühr fällig)
• 75 % der Widersprüche wurden erledigt durch Rücknahme etc. (keine Gebühr fällig)
• 17 % der Widersprüche wurden abgelehnt (Gebühr fällig).

Erfolglos widersprochen: Das kann 80 bis 100 Euro kosten

So steht es in der KVB-Satzung:
„Die KVB kann für besonders aufwendige Verwaltungstätigkeiten und für Widerspruchsverfahren, soweit sie nicht erfolgreich sind, auch Gebühren erheben. Die Gebührensätze sind nach dem Verwaltungsaufwand (Kostendeckungsprinzip) zu bemessen. Das Nähere regelt die Gebührenordnung, die von der Vertreterversammlung zu beschließen ist.“

Das kostet ein erfolgloser Widerspruch:
KV Bayerns: 100 €
KV Berlin: 100 €
KV Bremen: 80 €

Psychotherapeuten widersprechen am häufigsten

Rekordhalter in Sachen Widerspruch sind die Psychotherapeuten. Sie sehen sich durch die KV-Honorarverteilung um den ihnen ihrer Auffassung nach zustehenden Honoraranteil gebracht. Sie legen deshalb mithilfe ihrer Berufsverbände regelmäßig Widersprüche in großer Zahl ein – mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. Sie sollten sich durch die Gebühr von 100 € bei Nichterfolg nicht schrecken lassen, raten manche Funktionäre und Juristen den Psychotherapeuten.


Umgekehrt wehren sich Haus­ärzte mit Widersprüchen gegen die Honorarverteilung zugunsten von Psychotherapeuten. Sie befürchten, dass der hausärztliche Honoraranteil durch deren Ansprüche geschmälert wird und weisen darauf hin, dass das Geld für die Psychotherapeuten aus dem Topf der Fachärzte genommen werden müsse.


In dem Gerangel um Widerspruch und Kosten gibt es auch eine für die Ärzte günstige frühere BSG-Entscheidung: Ist der Arzt im Widerspruchsverfahren erfolgreich, muss die KV seine Anwaltskosten übernehmen, wenn die Hinzuziehung eines Anwalts wegen der nicht unerheblichen wirtschaftlichen Tragweite des Ausgangs des Widerspruchsverfahrens für den Arzt gerechtfertigt ist.

Quelle: BSG-Urteil vom 6.2.2013, Az.: B 6 KA 2/12 R, bzw. vom 9.10.12, Az.: B 6 KA 19/11 R

Anzeige