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Kontraproduktive Gesundheitszentren KV hat kein Interesse

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Gesundheitszentrum als kommunaler Papiertiger? Gesundheitszentrum als kommunaler Papiertiger? © Irina Strelnikova – stock.adobe.com
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Die Idee, die ambulante medizinische Versorgung durch kommunale Gesundheitszentren unterstützen bzw. sichern zu wollen, klingt zunächst einmal gut. Wenn aber die Ärzte hierbei nicht mitziehen, wird das Ganze zur Luftnummer – so wie in Hamburg.

Im November 2019 meldete der Hamburger Senat, dass künftig in Stadtteilen mit einer „besonders hohen Konzentration sozialer Problemlagen“ sieben lokale Gesundheitszentren entstehen sollen. „Kern des lokalen Gesundheitszentrums ist mindestens eine haus- und/oder kinderärztliche Praxis, eine moderne Form der ,Gemeindeschwester‘ und eine Sozialberatung“, hieß es.

Angekündigt wurde auch eine verbindliche Kooperation mit Pflege- und gesundheitlichen Diensten (z.B Suchtberatung, Prävention, psychotherapeutische Versorgung, psychosoziale Beratung) sowie sozialen Angeboten („Migrantenarbeit, Verbraucherschutz“). Gemeinnützige Träger sollten sich um eine Förderung pro Zentrum von 100.000 Euro jährlich bewerben können. Die Sozialbehörde wollte zusätzlich jeweils eine halbe Stelle für Sozialberatung finanzieren. 2019 wurden auch die Verwaltungsvorschriften hinsichtlich einer Förderrichtlinie geändert.

„Wie ist der Stand?“, wollte im Oktober 2020 die Abgeordnete der Linken Deniz Celik vom Senat wissen. Laut dessen Antwort gab es Gespräche mit Vertretern einzelner Bezirksämter, aber keine konkreten Planungen. Erläutert wurde nochmals der Hintergrund: „Weil die wirtschaftlichen Aussichten im Vergleich nicht besonders gut sind, wollen sich in vielen medizinisch unterversorgten Stadteilen häufig keine Ärzt/-innen selbst niederlassen.“ Um Versorgungslücken zu schließen, betrieben Kommunen in anderen Bundesländern Ärztezentren nach § 95 Absatz 1a Sozialgesetzbuch V als kommunale Eigeneinrichtungen.

Vertragsärztliche Versorgung ist ausreichend sichergestellt

„Plant der Senat eine solche Eigen­einrichtung?“, wollte die Linken-Abgeordnete schließlich wissen. Die Gründungsvoraussetzungen seien mit der Förderrichtlinie grundsätzlich vereinbar, lautete die Antwort. Allerdings sei das Gründen eines kommunalen MVZ nur nach Maßgabe der Bedarfsplanung möglich. Für Hamburg und die hier festgestellten Versorgungsgrade werde eine solche MVZ-Gründung derzeit nicht in Betracht gezogen, weil die ambulante vertragsärztliche Versorgung ausreichend sichergestellt sei.

Aus den Plänen von 2019 ist also nichts geworden. Das kommentiert KV-Chef ­Walter Plassmann: „Wir haben die Stadt wiederholt darauf hingewiesen, dass der institutionalisierte Einbezug von Haus- oder Kinderärzten in diese Gesundheitszentren kontraproduktiv ist.“ Kein Haus- oder Kinderarzt wolle in einem solchen Zentrum fest mitarbeiten. Niedergelassene hätten kein Interesse an Kooperationen mit Kollegen, deren Praxiskosten subventioniert würden; das werde als Wettbewerbsverzerrung empfunden.

Gesundheitskiosk ist das Modell mit Aussicht auf Erfolg

Plassmann zufolge hat nur ein Modell eine Zukunft, nämlich jenes, bei dem niedergelassene Ärzte eine Kooperation eingehen wie beim Gesundheitskiosk in Hamburg-Billstedt. Dieser werde von einem Netz der Ärzte in Billstedt und Umgebung getragen. „Wir haben der Stadt wiederholt gesagt, dass nur ein solches Modell Aussicht auf Erfolg hat.“ Ein entsprechend angepasstes Konzept könne die KV unterstützen.

Medical-Tribune-Bericht

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