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KV RLP: Keine Bearbeitungsgebühr für erfolglose Widersprüche

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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In Rheinland-Pfalz werden Vertragsärzte, die erfolglos Widerspruch gegen KV-Bescheide einlegen, auch weiterhin nicht mit einer Gebühr zur Kasse gebeten. Allerdings gibt es auch keine finanzielle Förderung von "KV-Safenet".

Sitzungen des KV-Parlaments entwickeln ab und an eine Eigendynamik, die zu unerwarteten Abstimmungsergebnissen führt. So auch in Mainz, wo es die VV bei ihrer vorherigen Sitzung eine gute Idee fand, die Umstellung auf die sichere Datenübertragung im "KV-Safenet" zu fördern.

2013 nutzte ungefähr je ein Drittel der Ärzte und Psychotherapeuten im Land für ihre Abrechnung mit der KV den Weg über CDs (trotz einer etwas höheren Verwaltungskostenumlage), das KV-Safenet oder eine Smartcard.

Letzteres ist allerdings nur noch bis zum Quartal II/15 zulässig. Also war die Idee des Vorstandes, Praxen, die bereits in den Quartalen III/14 bis II/15 ins Safenet wechseln, jeweils 100 Euro pro Quartal als Umstiegsbonus zu zahlen. Maximale Fördersumme: 1,5 Mio. Euro.

Das fanden die Delegierten nun aber unnötig. Wenn mit einer Umstellungspflicht letztlich dasselbe erreicht werden kann, warum dann einen Hunderter pro Quartal verpulvern, der eh keinen echten Anreiz darstellt?  Folglich lehnte die VV-Mehrheit die Förder-Richtlinie ab.

Grünes Licht vom Aufsicht führenden Ministerium

Auch eine andere, lange vorbereitete Vorlage konnte der Vorstand wieder einpacken. Natürlich erhebt die KV für bestimmte Verwaltungsleistungen Gebühren, z.B. auf vertraglicher Grundlage, aber als rechtlich einwandfreie Basis wäre eine KV-Gebührenordnung zweckmäßig.

Deren Entwurf hatte das Aufsicht führende Ministerium bereits für genehmigungsfähig erklärt. Doch eine zusätzlich vorgesehene Gebühr sorgte für erheblichen Widerstand bei den Delegierten: 100 Euro für einen komplett erfolglosen Widerspruch, z.B. gegen den Honorarbescheid.

Wie sehr sich auch Vorstand und Verwaltung in der Sitzung bemühten, das Ansinnen verständlich zu machen, die Stimmung war dagegen.

Die Argumente der KV-Führung sind: Die Gebühr zielt auf einen"harten Kern" von etwa 350 KV-Mitgliedern, die ausgiebig und mit zum Teil "intellektuell" bescheidenen Begründungen, Widersprüche einreichen und so einen hohen Verwaltungsaufwand erzeugen.

230 Euro Verwaltungskosten für einen Widerspruch

Um jedoch keine zu hohe Hemmschwelle aufzubauen, sollte die Gebühr nur nach Abschluss des Verfahrens und nur bei 100%iger Erfolglosigkeit vom Honorar abgezogen werden. Dabei sei sie nicht einmal kostendeckend kalkuliert, da müsste sie nämlich 230 Euro betragen.

Außerdem bestehe die Möglichkeit, einen Widerspruch ruhend zu stellen, um z.B. ein Musterverfahren vor Gericht abzuwarten, und dann ggf. wieder kostenfrei zurückzuziehen.

Rheinland-Pfalz wäre mit der Einführung einer Widerspruchsgebühr die zehnte von 17 KVen in Deutschland gewesen. Doch dazu ist es nicht gekommen.

Dr. Sigrid Ultes-Kaiser: "Ich weiß, wann ich verloren habe."

Die Argumente der Delegierten – die KV-Verwaltung sei doch schon bezahlt und das mögliche Gebührenaufkommen bei ca. 4000 Widersprüchen pro Jahr (in der Spitze: 13 000) vernachlässigbar, aber die absehbare Verärgerung bei den Mitgliedern groß -, quittierte KV-Chefin Dr. Sigrid Ultes-Kaiser mit den Worten "Ich weiß, wann ich verloren habe".

Doch auch ihr Versuch, die Widerspruchsgebühr aus dem Kostenverzeichnis zu streichen und wenigstens eine Gebührenordnung mit den heute schon üblichen Posten einzuführen, scheiterte.

Die Delegierten blieben skeptisch: Warum würden in der Gebührenordnung potenziell mögliche Positionen aufgeführt, für die in der Anlage bislang noch keine Gebühr gebe. Auf deren Nennung könne man doch gänzlich verzichten, da sowieso jede Gebühreneinführung und -änderung von der VV beschlossen werden müsse.

Aus dieser Zange kam der KV-Vorstand nicht mehr raus. Er beantragte Vertagung, was natürlich angenommen wurde. Fortsetzung folgt.         

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