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KVNo: RLV voll? Kein Geld für weitere Leistung!

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

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Weg mit abgestaffelten Punktwerten, sagt die KV Nord­rhein (KVNo) und klagt: Unsere Vertragsärzte erbringen pro Jahr Leistungen von mehr als 200 Millionen Euro ohne Bezahlung! Sie will demnächst die Notbremse ziehen: Jenseits der RLV gibt's kein Honorar mehr.

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (mGV) für die 19 000 Vertragsärzte in Nordrhein beträgt 2,8 Mrd. Euro. Anhand interner Statistiken lässt sich das 200-Mio.-Verlustgeschäft weitgehend aufdröseln. Das Zahlenwerk fixiert für das Quartal I/2012 in den Fachgruppen den Anteil des RLV-/QZV-Leistungsbedarfs, der mit einem abgestaffelten Punktwert vergütet wurde.

Wie viele ärztliche Leistungen wurde abgestaffelt vergütet?

Im Hausarzt-Sektor war das bei 13,1 % des RLV-/QZV-Bereichs der Fall, bei Fachärzten kommt man auf 29,4 %. Für die Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinärzte und Hausarzt-Internisten gilt diese Gegen­überstellung: 6 510 560 410 angeforderte Punkte, Leistungsbedarf oberhalb des RLV-/QZV-Volumens: 876 672 245. Die Abstaffelung war also bei 13,5 % relevant.

Die Fachärzte erreichen die negativen Spitzenwerte: Mund-,Kiefer- und Gesichtschirurgie (46,2 %), Nephrologie (38,3 %), Augenheilkunde (36,7 %), HNO (35 %), Kardiologie (33,7 %). Die geringsten Abstaffelungswerte verteilen sich auf Kinder- und Jugendmedizin (wird aber in Statistiken zumeist dem Hausarztbereich zugeschlagen): 10,6 %, physikalisch-rehabilitative Medizin (18,1 %), Neurologie (20,5 %), Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (21 %), Orthopädie (22,4 %) und Nervenheilkunde (23,1 %).

Schluss mit kostenloser Leistungserbringung

Nun plant die KV nach Aussage von Dr. Frank Bergmann, VV-Chef und Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte, nach einer Sondersitzung des Ausschusses für die Honorarverteilung den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) so umzugestalten, dass Leistungen nicht mehr kostenlos erbracht werden müssen.

Die politische Schiene wurde insofern auf der KV-VV letzte Woche bedient, z.B. per Antrag der Freien Ärzteschaft mit der Headline „Begrenzte Mittel können nur begrenzte Leistung zur Folge haben“. Darin wurden KV-Vorstand und HVM-Ausschuss aufgefordert, „zur Etablierung dieses Prinzips aktiv zu werden“.

Eine erste Strategie passend zum Wunsch-Prinzip ist auch nicht streitig. Zitat aus einem ebenfalls mit großer Mehrheit verabschiedeten Antrag: „Der HVM-Ausschuss wird beauftragt, für die nächste Sitzung der Vertreterversammlung Strukturen zu entwickeln, nach denen der Leistungsbedarf oberhalb praxisbezogener RLV bei der Honorarverteilung nicht mehr berücksichtigt wird.“

Leistungssteuerung statt Honorarsteuerung

Das wäre eine bundesweit relevante Honorar-Revolution. In Nord­rhein ließe man dann die RLV von einem Instrument der Honorarsteuerung zu einem Instrument der Leistungssteuerung mutieren: Leistungen jenseits der RLV-Grenzen würden nicht mehr abgestaffelt bezahlt, sondern gar nicht mehr honoriert.

Beim Ausstieg aus der Punktwert-Abstaffelung legt der HVM-Ausschuss viel Wert auf Zeit. Die nächste KVNo-VV ist für den 30. November terminiert. Dann muss er „liefern“.

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