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KVWL: Hausärzte sollen in Weiterqualifizierung ihrer MFA investieren

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

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Auch Praxen mit unter 1000 Fällen können auf Extrahonorar für den Einsatz von besonders qualifizierten Mitarbeiterinnen hoffen, so Dr. Axel-Wolfgang Dryden, Chef der KV Westfalen-Lippe.

Von den 264 Millionen Euro extrabudgetärem Honorar, das die Kassenärztliche Bundesvereinigung für 2015 vereinbart hat, entfallen laut Dr. Dryden 132 Millionen Euro auf den Zuschlag auf die hausärztliche Grundpauschale zum Einsatz von "Eva" oder "Verah".

Von den anderen 132 Millionen Euro profitieren die Fachärzte durch Zuschläge zur Pauschale für die fachärztliche Grundvergütung.

Für die Bezahlung der Eva-Einsätze soll es eine Grenzfallzahl geben. Sie werde unter 1000 Fällen im Quartal liegen. "Und bei Praxen, die unter dem Richtwert liegen, wird die Morbiditätsstruktur der Praxis berücksichtigt", so Dr. Dryden.

Der Zuschlag soll 17 Euro betragen. Der KV-Chef bezeichnete andere Zahlen als "absolut falsch". Sie seien nur verbreitet worden, um Verunsicherung zu streuen.

KV: HzV-Ärzte dürfen nicht zweimal Weihnachten feiern

Dr. Dryden stellte auch klar, dass die Teilnehmer an den hausärztlichen Selektivverträgen nicht zweimal Weihnachten feiern könnten. Patienten, die in die Selektivverträge eingeschrieben seien, würden von der KV bei Berechnung der Grenzfallzahl nicht angerechnet.

Hausbesuche, die im Rahmen der Verträge des Hausarztverbandes von den Verahs gefahren würden, würden nicht aus dem Kollektivvertrags-Honorar bezahlt. Rolf Granseyer, Hausarzt aus Dortmund, kommentierte das als "Bestrafung".

Die verschiedenen Typen der weitergebildeten Medizinischen Fach­angestellten würden gleichgestellt, versprach Dr. Dryden. Es werde eine Übergangsregelung für die Qualifikation geben. Auf jeden Fall müsse die Ausbildung nachgewiesen werden.

In Westfalen könnten derzeit 15 bis 20 % der Hausärzte von der neuen Regelung profitieren.

Hausärzte sollten verfügbares Finanzvolumen auch abrufen

Dr. Dryden appellierte an seine Kollegen, die Leistung auch abzurufen. Das verfügbare Finanzvolumen sollte nicht auf der Straße liegen bleiben. Er erwarte bei den Hausärzten "eine höhere Bereitschaft, Medizinische Fach­angestellte weiterzuqualifizieren".

Anders als andere KV-Vorsitzende wertete Dr. Dryden den Honorarabschluss der KBV für 2015 positiv. Die KBV habe nicht schlecht verhandelt. Positiv sei, dass der Abschluss nicht über mehrere Jahre laufe.

"Auch im Vergleich mit den Vorjahresabschlüssen lässt sich das Ergebnis sehr wohl sehen", meinte der westfälische KV-Chef. Der wesentliche Effekt sei, dass etwa ein Prozent des Gesamtabschlusses rein extrabudgetäres Geld sei.

Mehrarbeit durch zeitnahe Termine nicht bestrafen!

Dr. Dryden warnte die Krankenkassen davor, die Erhöhung des Oberarztgehalts, das dem EBM als Kalkulationsgrundlage dienen soll, wieder unter "das Dogma der Punktzahlneutralität" zu stellen.

Zudem sei unabdingbar: "Wer von uns verlangt, den Versicherten stets zeitnah einen Termin zur Verfügung zu stellen, muss auch dafür sorgen, dass Mehrarbeit nicht durch Mittelentzug bestraft wird."

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