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Lasst diese Sau doch endlich sterben!

Autor: Prof. Dr. Klaus-Dieter Kossow

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Kostenerstattung, die 137ste. Warum dieses Thema einfach nur beerdigt werden sollte, erläutert MT-Kolumnist Professor Dr. Klaus-Dieter Kossow.

Seit die FDP den Gesundheitsminister stellt und Frau Gemahlin im Hartmannbund mitarbeitet, hat das Thema Kostenerstattung bei Hofe einen gewissen Stellenwert – schließlich treibt der Hartmannbund diese Sau schon seit Jahrzehnten mit ermüdender Regelmäßigkeit durchs Dorf. Ich wünsche ihr einen baldigen Herzinfarkt (der Sau).

Denn: Ist es wirklich das, was wir wollen? Private Krankenversicherungen haben einen Verwaltungskostensatz von mehr als 10 % – die gesetzlichen Kassen kommen mit weniger als der Hälfte aus. Deswegen gibt es auch Privatversicherungen, die gerade überlegen, wie sie die Kostenerstattung einschränken können – oder bestenfalls einfach ganz loswerden.

»Von Gebührenpositionen kann man nichts kaufen«

Ursächlich für den prozentual hohen Verwaltungsaufwand ist die innerärztlich heilig gehaltene Ideologie der Einzelleistungsvergütung. Gerade bei Allgemeinärzten und hausärztlich tätigen Internisten gibt es eine hohe Zahl verschiedener Gebührenordnungspositionen mit niedrigen Eurosätzen und im Ergebnis eher bescheidenen Rechnungsbeträgen. Leider hat sich bei Ärztinnen und Ärzten noch nicht ausreichend herumgesprochen, dass sie vom Gesamtergebnis in Euro und nicht von der Menge der Gebührenordnungsposition leben.

Sind die Rechnungsbeträge dagegen hoch, ist zwar der prozentuale Verwaltungskostenaufwand für die Bearbeitung niedriger, doch dafür wächst das Liquiditätsproblem – der Mangel an Barmitteln der Patientinnen und Patienten setzt der Kostenerstattung objektiv Grenzen.

Hinzu kommen „Spezialfälle“. In meiner Praxis gab es zum Beispiel mal eine Lehrerfamilie, die sich zwei Jahre lang meine Rechnungen von der Beihilfestelle und der Privatversicherung erstatten ließ – ohne sie aber zu bezahlen. Die Pfändung erwies sich dann allerdings als äußerst erfolgreich, weil aus der gewonnenen Liquidität der Kostenerstattungsrechnungen zum Beispiel eine geniale Stereoanlage erworben wurde – doch solche Erlebnisse haben mich zum entschiedenen Befürworter des Sachleistungssystems werden lassen. Soll doch der Staat seine Lehrer in der gesetzlichen Krankenkasse versichern und die Ersparnis von mindestens 5 % Verwaltungskosten bezogen auf den Praxisumsatz als Honorar an uns Ärzte auszahlen.

Und die Forderung nach mehr Transparenz für den Patienten? Solange im hausärztlichen Sektor die Gebührenordnung nach dem Vorbild z.B. des Hausärztevertrages in Baden-Württemberg auf einen Bierdeckel passen kann – und somit auch in sich transparent ist –, braucht aus diesem Grund sicherlich keiner nach Kostenerstattung zu rufen.

»Kostenerstattung für Wunschmedizin –das macht Sinn!«

Ich gebe zu, dass es aus fachärztlicher Sicht etwas anders aussieht. Es gibt gut beschreibbare Einzelleistungen, die man nicht pauschal abgelten kann. Werden Fachärzte auf Überweisung der Hausärzte tätig, kann man sie in festen Eurobeträgen nach Einzelleistung bezahlen – das geht allerdings auch direkt durch Krankenkasse oder KV.

Kostenerstattung ist eigentlich nur in einem Fall sinnvoll. Nämlich wenn Patientinnen oder Patienten im Rahmen von Wunschmedizin Leistungen direkt in der Facharztpraxis nachfragen: Wer jeden Gelenk- und Kopfschmerz mit einem Kernspintomogramm ohne hausärztliche Überweisung behandelt haben möchte, muss sich eine Privatversicherung suchen, die dafür zahlt. In solchen Fällen ist Kostenerstattung eine Sau-gute Idee.

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