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LAVA-KVen: Staat soll regionale Nachteile beheben

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Unter „LAVA“ firmiert ein Bündnis von acht Kassenärztlichen Vereinigungen, die mehr Geld für die ambulante Versorgung in ihren Bundesländern fordern.

Die KV-Führungen von Westfalen-Lippe, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen formulieren einen „Länderübergreifenden Angemessenen Versorgungsanspruch“ (LAVA). Mit einer Pressekonferenz in Berlin stellte sich die Initiative der Öffentlichkeit vor.

Wachsender Anteil älterer Multimorbider im Osten

Der KV-Chef von Sachsen-Anhalt, Dr. Burkhard John, rechnet in seinem Land in den nächsten 15 Jahren mit einem Rückgang der Patientenzahlen um 20 % – bei steigendem Anteil der über 65-Jährigen. Das bedeutet eine „enorme Morbiditätskonzentration“, so Dr. John. Schon heute liegt in sechs der acht LAVA-KVen die Morbiditätslast über dem Bundesdurchschnitt.

Die Vertreter des Bündnisses beklagen, dass die vom Gesetzgeber versprochene Verteilungsgerechtigkeit in den Regionen nicht umgesetzt werde. So erhielten zwar die Krankenkassen ihre Finanzierungsanteile aus dem Gesundheitsfonds morbiditätsbezogen, bei der Verteilung der Gelder an die KVen werde aber die dortige Krankheitslast nicht immer entsprechend bedient.

Regina Feldmann, Chefin der KV Thüringen, kritisiert, dass das letztjährige GKV-Finanzierungsgesetz bestimmte KVen benachtei­ligt – und das bis zum Jahr 2012. Sie verweist auf ein von ihrer KV beauftragtes Rechtsgutachten.

Das Rechtsgutachten sieht einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz: Eine Versicherungspflicht mit Beitragsbelastung, so das Gutachten, sei nur dann verhältnismäßig, wenn auch die ambulante Versorgung auf dem gesetzlichen Niveau gleichmäßig gesichert sei.

Heute bestimme nicht der tatsächliche Versorgungsbedarf, sondern ein in der Vergangenheit dokumentierter Versorgungsumfang die Basis für die verfügbaren Finanzmittel je KV-Region, moniert Dr. Peter Potthoff, Vorstandschef der KV Nordrhein. Es sei ein „Systemfehler“, wenn die Vereinheitlichung der Preise für ärztliche Leistungen (EBM) ohne Anpassung der durchschnittlich erforderlichen Leistungsmenge pro Versicherten erfolge.

Plus von 15 % ist mit den Kassen nicht machbar

Die LAVA-Vertreter warnen davor, die derzeitige Finanzausstattung zu „zementieren“. Sie fordern vom Gesetzgeber, ein Grundleistungsangebot je Versicherten zu definieren. Dass die Defizite auf dem Verhandlungsweg mit den Krankenkassen behoben werden können, glauben sie nicht.

Denn „wir müssten Wachstumsraten von 15 bis 16 % verhandeln“, so Dr. Potthoff. Deshalb müsse der Gesetzgeber ein einheitliches Niveau festschreiben.

Keine Regulierung, sondern Aufstockung ist das Ziel

Der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe, Dr. Wolfgang-Axel Dryden, stellte klar, dass es LAVA nicht um eine bundesweite Regulierung des Mittelflusses geht, sondern allein um eine regionale Aufstockung der Gelder. Westfälischen Vertragsärzten stünden derzeit 26 Euro weniger zur Behandlung eines durchschnittlich morbiden Versicherten zur Verfügung als im Mittel der KVen.

"Wir aus Westfalen-Lippe fordern kein Geld aus Bayern"

Das Geld, das die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds bekommen, müsse landesspezifisch für die Versorgung weitergereicht werden, so Dr. Dryden. „Das heißt: Wir aus Westfalen-Lippe fordern kein Geld aus Bayern.“

Die LAVA-KVen sprechen für 64 000 Ärzte, also etwa die Hälfte aller Vertragsärzte. Damit ist nach FALK, der „Freien Allianz der Länder-KVen“ Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen, ein weiteres KV-Bündnis entstanden.

Vertreter von FALK waren übrigens auch zur Pressekonferenz gekommen, da sie befürchteten, es werde eine bundesweite Umverteilung der Honorare gefordert. Nachdem klar wurde, dass LAVA keinen Ausgleich zwischen den KVen anstrebt, zeigten sich die FALK-Vertreter beruhigt.

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