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MDK zieht eine „ernüchternde“ Bilanz seiner Begutachtung von Behandlungsfehlern

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Den meisten Ärger gibt es in der Orthopädie und Unfall­chirurgie. Den meisten Ärger gibt es in der Orthopädie und Unfall­chirurgie. © iStock.com/Wicki58
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Die Gutachter der Krankenversicherung könnten angesichts der festgestellten geringen Behandlungsfehler 2017 zufrieden sein. Doch dem ist nicht so. Sie kritisieren, dass immer wieder die gleichen Fehler gemacht werden und sie gehen von einer hohen Dunkelziffer an Fehlern aus.

Gutachter bestätigen jeden vierten Behandlungsfehlervorwurf.“ Diese Überschrift einer Pressemeldung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) klingt nach viel Pfusch. Ein genauer Blick in die Behandlungsfehlerstatistik 2017 zeigt jedoch, dass es sich gerade einmal um 13 519 Vorwürfe bei 15 MDK handelt (2016: 15 094 Meldungen), wovon sich ein Drittel auf niedergelassene Ärzte bezieht. Und das bei jährlich mehreren Millionen Fällen in Praxen, Kliniken und Pflege.

Drei von vier Vorwürfen konnte der MDK nicht bestätigen. Vermutet wird allerdings, dass „nur etwa 3 % der Patienten eine möglicherweise fehlerbedingte Schädigung überhaupt klären lassen“.

Es sind immer die gleichen Fachgebiete, die Ärger beim Patienten verursachen. 2017 waren die Orthopädie und Unfallchirurgie Spitzenreiter (4250 Fälle), gefolgt von Innerer Medizin und Allgemeinmedizin (1746 Fälle), Allgemein- und Viszeralchirurgie (1203 Fälle) sowie Zahnmedizin inkl. Oralchirurgie, Kieferorthopädie (1150 Fälle) und Pflege (663 Fälle). Bestätigt wurden durch die MDK-Gutachter am häufigsten Fehler in der Pflege (50 %), gefolgt von Zahnmedizin (35 %) und Frauenheilkunde (27 %).

Fehlerarten, die dem Medizinischen Dienst auffielen
Maßnahme nicht durchgeführt (obwohl möglich, zumutbar, verfügbar)37 %
Maßnahme nicht durchgeführt (nicht verfügbar)1 %
Maßnahme fehlerhaft durchgeführt41 % 
falsche Maßnahme (nicht indiziert, wenig Erfolg versprechend)7 %
falsche Maßnahme (kontraindiziert) 3 %
Maßnahme zu spät durchgeführt11 %

Quelle: MDS/MDK Jahresstatistik 2017, N = 3724 festgestellte Fehler


2690 Fehler mit gutachterlich bestätigter Kausalität

3778 Fehler wurden insgesamt festgestellt (2016: 4072). Davon waren 3337 Fehler mit einem Schaden verbunden (2016: 3564). Ein Fehler mit gutachterlich bestätigter Kausalität lag dabei in 2690 Fällen vor (2016: 2948). Bei 61 % der geschädigten Patienten war der Schaden vorübergehend, leichte bis schwere Dauerschäden erlitten 34 % der Patienten. Für 37 Patienten wurden lebensrettende Maßnahmen nötig, 156 Patienten verstarben infolge des Behandlungsfehlers.

Verwechselte Patienten und falsche Eingriffe

„Unsere Bilanz fällt ernüchternd aus“, sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes, bei der Vorstellung des Reports. Es würden immer wieder die gleichen Fehler gemacht, „und zwar auch solche, die nie passieren dürften, weil sie gut zu vermeiden wären – vom im Körper vergessenen Tupfer bis hin zu Verwechslungen von Patienten und falschen Eingriffen“. Dr. Gronemeyer kritisierte zugleich, dass trotz aller engagierten Bemühungen für mehr Patientensicherheit die Transparenz über Art und Umfang von Fehlern nach wie vor unzureichend sei.

PD Dr. Max Skorning, Leiter Patientensicherheit beim MDS, bestätigt das. Er geht von einer hohen Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern aus. Er verwies darauf, dass Daten von Krankenhäusern, Ärzten, Haftpflichtversicherungen und Gerichten nicht veröffent­licht werden. Seiner Ansicht nach sollten Behandlungsfehler – ähnlich wie Arbeitsunfälle – verpflichtend erfasst und für die Entwicklung von Schutzmaßnahmen genutzt werden.

Angesichts von jährlich rund 20 Mio. Behandlungsfällen im statio­nären Bereich lässt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Kritik nicht gelten. „Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und national seinesgleichen sucht“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die vorgelegte Statistik zeige, dass Behandlungsfehler seltene Ereignisse und die Zahlen rückläufig seien. Die Krankenhäuser seien verpflichtet, Beauftragte fürs Risiko­management zu benennen und ein Meldesystem vorzuhalten, über das Mitarbeiter anonym und sanktionsfrei Fehler benennen könnten. Diese würden transparent gemacht, um daraus zu lernen.

Die Linken im Bundestag nutzten den MDK-Bericht, um ihre Forderung eines Behandlungsfehlerregis­ters und eines Entschädigungsfonds zu bekräftigen. Der langwierige Kampf vor Gericht gegen die Haftpflichtversicherungen der Leistungserbringer schrecke viele Geschädigte ab, Behandlungsfehler zu melden.

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