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Strengere Hygiene-Kontrollen Mehr Klinikinfektionen während Pandemie

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

G-BA und RKI sollen ­Hygienevorgaben machen. G-BA und RKI sollen ­Hygienevorgaben machen. © Nitiphol – stock.adobe.com
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Schätzungsweise jährlich 400.000 bis 600.000 Patienten in Deutschland erkranken an einer Krankenhausinfektion. In 10.000 bis 15.000 Fällen verläuft diese tödlich.

Die Coronapandemie hat diese Situation 2020 nicht verbessert, wie man wegen der gestiegenen Hygieneanforderungen vielleicht vermutet. Im Gegenteil: Laut Krankenhausreport der Barmer gab es hochgerechnet bis Ende 2020 bundesweit etwa 34.000 zusätzlich Infizierte und 600 bis 1.300 weitere Todesfälle aufgrund einer nosokomialen Infektion.

Barmer-Vorstandsvorsitzender Professor Dr. Christoph Straub, selbst Arzt, erklärt das damit, dass gerade während der ersten Welle vor allem ältere Menschen auf den Stationen lagen, die deutlich anfälliger für Infektionen sind. Hinzu kam die hohe Arbeitsbelas­tung des Klinikpersonals, dem es während der ersten Welle mitunter auch an Schutzausrüstung mangelte.

Coronavirus plus Bakterien

Wie aus dem Report hervorgeht, kam es 2017 bis 2019 durchschnittlich in 5,6 % der Fälle zu einer nosokomialen Infektion. Das ergab eine Stichprobe von fünf Millionen Fällen. Zu Beginn der Pandemie kletterte dieser Wert auf 6,8 %. Auch unter Berücksichtigung der veränderten Patientenstruktur bleibt ein Anstieg des Infektionsgeschehens um fast 10 % in der ersten Pandemiewelle und um 17,5 % in der zweiten Welle bis Ende 2020.

Der Barmer-Chef fordert einen Masterplan. Klinikhygiene sollte in der pflegerischen und ärztlichen Ausbildung intensiver geschult werden. Dieses Wissen müsse im Berufsalltag zur Routine werden. Die Akzeptanz von Hygienefachkräften, die auf das Einhalten von Standards achten, sei zu stärken. Zudem sollte der Öffentliche Gesundheitsdienst stärker als bisher unangekündigt das Einhalten von Hygienestandards überprüfen. Wenn Mängel Auslegungssache blieben und lediglich moniert, aber nicht publik gemacht werden könnten, blieben aber auch Kontrollen zahnlose Tiger. Deshalb solle der Gemeinsame Bundesausschuss mit dem Robert Koch-Institut eine Richtlinie mit verbindlichen Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität von Hygienemaßnahmen im Krankenhaus erarbeiten. Über die tatsächliche Umsetzung sei in den Qualitätsberichten der Kliniken zu rapportieren. Nicht nur aus Sicht der Patienten müsse alles getan werden, um diese Infektionen zu verhindern, betont die Barmer. Die Behandlung sei mit jährlich rund 1,5 Milliarden Euro Zusatzkosten auch extrem teuer für die Versichertengemeinschaft.

Quelle: Pressemitteilung – Barmer

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