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Minder aktive Ärzte sollen mehr arbeiten

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Die KV Thüringen schreibt Praxen und MVZ mit unterdurchschnittlichen Fallzahlen an, damit sie behandlungsbedürftigen Menschen eine dringend benötigte medizinische Hilfe anbieten.

Die KV bestätigt Sicherstellungsprobleme in der augenärztlichen Versorgung in Gera und bei Hausbesuchsdiensten und Heimbetreuung im Landkreis Gotha. „Patienten konnten dezidiert nachweisen, dass sie trotz bestehenden Krankheitsbildes keine medizinische Betreuung in ihrem Einzugsbereich durch die jeweiligen Ärzte der Fachgruppe erhalten können“, berichtet Ass. jur. Matthias Zenker, Geschäftsführer Sicherstellung.


Auch eine Vermittlung durch KV-Mitarbeiter, wie bisher praktiziert, habe hier nicht weitergeholfen. Darum werde das Vermittlungsverfahren nun standardisiert; es bleibe allerdings auf Einzelfälle beschränkt.

Ablehnung von GKV-Patienten nur ausnahmsweise möglich

Spielt ein eventueller Ärztemangel eine Rolle für die fehlende Versorgung? Zenker verneint. Der KV fiel auf, dass die Versorgungsprobleme „unter gleichbleibender Arztanzahl“ entstanden sind. Eine Analyse der Patientenzahlen je Praxis offenbarte allerdings „erhebliche Schwankungen“. Insbesondere bei angestellten Ärzte variierten die Patientenzahlen „stark und sind zum Teil unterdurchschnittlich“.


Hier will die KV nun bei ihrer Patientenvermittlung ansetzen. „Insbesondere MVZ mit angestellten Ärzten, die offenkundig nicht die Patientenanzahl eines normalen Praxissitzes vorweisen, sollen nun angeschrieben werden, um diesen Patienten eine Behandlung zu ermöglichen“, so Zenker. Schließlich sei es im GKV-System nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Behandlung von Patienten abzulehnen (z.B. gestörtes Vertrauensverhältnis, nachweisbare Überlastung).

KV: Sicherstellungsauftrag 
ist zu erfüllen

Die KV habe keine Möglichkeit, eine Praxis zur Behandlung bestimmter Patienten zu verpflichten, sagte Zenker gegenüber Medical Tribune. Grundsätzlich gilt: Eine unzulässige Abweisung eines Patienten stellt einen Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten dar und kann disziplinarrechtlich geahndet werden. Zenker betont, dass es um kein „Massenphänomen“ gehe. Gleichwohl sieht sich die Thüringer KV unter Handlungsdruck, da „wir ansonsten auch Gefahr laufen würden, den Sicherstellungsauftrag nicht zu erfüllen“.



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