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Nach Praxisschluss mit Chauffeur zum Hausbesuch

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Mit Fahrer im geleasten Auto zum Hausbesuch. Das stellt die KV Hessen den Ärzten im Bereitschaftsdienst in Aussicht. Außerdem verspricht sie ein Mindesthonorar von 40 Euro pro Stunde.

Die Vertreterversammlung (VV) der KV Hessen hat grünes Licht für die Reform des „Ärztlichen Bereitschaftsdienstes“ (ÄBD) gegeben. Der Roll-out soll im Oktober beginnen. Allerdings blieben die Vorsitzenden der KV, Frank Dastych, und der VV, Dr. Klaus-Wolfgang Richter, sowie ihre Stellvertreter bei etlichen Angaben vage, da die Planungen nicht abgeschlossen sind.

Präsenzdienst plus Hausbesuchsdienst

So ist offen, ob von den heute 110 Regionen mit ÄBD-Zentralen und kollegialen Vertretungsdiensten 50, 60 oder mehr Zentralen übrig bleiben. Ziel ist es, die Stationen so im Land zu verteilen, dass kein Patient, der in der Nacht, am Mittwoch- oder Freitag­nachmittag, an einem Wochenende oder Feiertag einen Arzt in der Bereitschaftszentrale aufsucht, für die Anreise länger als 30 Minuten braucht.


Idealerweise soll sich eine Zentrale an einem Krankenhaus befinden und die Diensthabenden sich aus 70 bis 100 Vertragsärzten der Umgebung plus eigens dafür angeheuerten (Klinik-)Ärzten rekrutieren.

Fehlallokation ärztlicher Arbeitskraft beenden

Im Unterschied zu heute, so die KV-Führung, werde künftig gewährleis­tet sein, dass immer ein Arzt im Präsenzdienst anzutreffen ist. Ergänzend zu den ÄBD-Zentralen sollen landesweit – aufgeteilt in etwa 30 Einheiten – Hausbesuchsdienste eingerichtet werden. Die regionalen ÄBD-Gemeinschaften, die diese Dienste personell organisieren, sollen dabei auf geleaste KV-Fahrzeuge mit angestellten Fahrern zurückgreifen können.


So werde es dem Arzt, z.B. bei nächtlichen Hausbesuchen mit Eis und Schnee, ermöglicht, sich besser auf seine Patienten zu konzentrieren und sich zwischen zwei Hausbesuchen zu erholen, sagte KV-Vize Dr. Günter Haas.


Mit der Reform werden die Bereitschaftsdienste konzentriert. Der einzelne Arzt wird nicht so häufig wie heute am Wochenende ran- oder nachts rausmüssen. Zugleich werden die diensthabenden Ärzte bessser ausgelastet. Ein solches System sei für Praxisnachfolger ein wichtiges Kriterium, erklärte VV-Vize Dr. Eckhard Starke. Die bisherige Organisation des Bereitschaftsdienstes sei ein Beispiel für Fehlallkokation ärztlicher Arbeitskraft, sie sei unwirtschaftlich und belaste die diensthabenden Ärzte massiv, unterstrich Dr. Haas.


Der Ablauf wäre dann so: Ein Patient ruft z.B. in der Nacht über die Nr. 116 117 bei einer der beiden Dispositionszentralen an (eine arbeitet schon lange in Frankfurt, eine zweite ist in Kassel geplant). Dort entscheidet geschultes Personal, ob die Sache Zeit bis zum nächsten Morgen hat, ein Hausbesuchsdienst losgeschickt werden muss oder ein Fall für den Notarzt (Tel. 112) vorliegt. Es kann auch an die nächste ÄDB-Zentrale oder an den kinderärztlichen bzw. augenärztlichen Bereitschaftsdienst verweisen sowie Kontaktdaten von Apotheken, Giftzentralen oder nahen Krankenhäusern nennen.


Wie viele Ärzte in einer Region auf Hausbesuchsdienst im KV-Fahrzeug unterwegs sein werden, ließ die KV-Spitze unbeziffert. Klar machte KV-Chef Dastych, dass das Ziel jährlicher Gesamtausgaben von 50 Mio. Euro (inkl. Infrastruktur und Personal) nicht überschritten werden soll. Deshalb sei es auch nicht möglich gewesen, dem ärztlichen Wunsch nach 50 Euro Stundenhonorar nachzukommen, ergänzte Dr. Haas.


Garantiert wird dem diensthabenden Arzt nun eine Stundenpauschale von 40 Euro. Sein während des Dienstes erzielter Umsatz wird ihm angerechnet. Hat er also z.B. innerhalb von zehn Stunden Bereitschaftsdienst Leistungen für mehr als 400 Euro erbracht, erhält er neben den 400 Euro noch 65 % des darüber hinausgehenden Betrags.


Quelle: Pressekonferenz der KV Hessen, Frankfurt/Main, 2013

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