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NäPa schließt Ausbildung nicht pünktlich ab - Geld zurückzahlen?

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Kaum in Kraft getreten, werfen die neuen EBM-Ziffern für nicht ärztliche Praxisassistentinnen (NäPa) zahlreiche Fragen auf. Was passiert z.B., wenn eine MFA ihre Ausbildung zur NäPa bis zum 30.6.2016 nicht abgeschlossen hat?

Um die neuen EBM-Ziffern 03060, 03062 und 03063 abrechnen zu können, genügt es bereits, wenn sich zum Beispiel eine MFA zur NäPa-Weiterbildung (NäPa = nichtärztliche Praxisassistentin) angemeldet hat – sofern der Arzt alle weiteren Abrechnungshürden erfüllt (Fallzahl von durchschnittlich 860 Patienten oder die Behandlung von 160 Patienten ab einem Alter von 75 Jahren über vier Quartale, Genehmigung der KV zur Beschäftigung einer NäPa).

Die Ausbildung zur NäPa muss jedoch bis zum 30.6.2016 abgeschlossen sein. Gelingt das nicht, muss ein Arzt keine Furcht haben, dass er das bis dato bereits erhaltene Honorar zurückzahlen muss. Laut KBV ist dies nicht der Fall.

An die "alten" EBM Hausbesuchs-Ziffern für MFA denken!

Frisch niedergelassene Ärzte, deren Praxen sich noch im Aufbau befinden, kommen meist an die erforderlichen Fallzahlen zur Abrechnung der NäPa-Ziffern nicht heran. GKV-Spitzenverband und KBV befinden sich derzeit in Verhandlungen, um Lösungen für Jungärzte zu finden, sagt Dr. Georg Lübben, Arzt und Geschäftsführer der AAC GmbH.

Sein Tipp: Bis es hier zu Ergebnissen gekommen ist, können die jungen Kollegen immer noch auf die alten MFA-Hausbesuchsziffern (EBM Nrn. 40240 und 40260) zurückgreifen, die nach wie vor gültig sind.

Wie lange bleibt Genehmigung für die NäPa erhalten?

Weil die Ausbildungskosten zur NäPa nicht eben gering sind, fragen sich viele Ärzte: Bleibt die Genehmigung zur Abrechnung der NäPa-Leistungen auch längerfristig erhalten? Sicher ist das nicht, denn die KVen werden sich nach zwei Jahren erneut die letzten vier Quartale anschauen und überprüfen, ob der Arzt weiterhin die Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt.

Damit geht der Arzt bei seiner Entscheidung, einer MFA die Ausbildung zur NäPa zu bezahlen, auch immer ein Risiko ein, dass er am Ende draufbezahlen muss. Eine feste Obergrenze, wie viele Patienten eine nicht ärztliche Praxisassistentin im Quartal betreuen darf, gibt es nicht, macht Abrechnungsexperte Dr. Lübben außerdem aufmerksam.

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