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Neue Bedarfsplanung: Rund 3000 freie Hausarztsitze

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Mit der neuen Bedarfsplanung ab Mitte 2013 ergeben sich für Hausärzte fast 3000 Zulassungsmöglichkeiten (inkl. der bisherigen freien Sitze), stellt der G-BA fest.

Am 20.12.2012 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fristgerecht die neu gefasste Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen. „Ein wichtiges Projekt wurde zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht“, freut sich KBV-Vize Regina Feldmann.

Bis Ende Juni 2013 gilt noch die alte Bedarfsplanung, dann haben die regionalen Gremien die neue Richtlinie anzuwenden. Sie legt den Rahmen zur Bestimmung der Arztzahlen fest und soll helfen, „die Zulassungsmöglichkeiten genau dort auszuweisen, wo sie benötigt werden – weg von Ballungszentren hin zu schlechter gestellten Regionen“, erklärt der G-BA.

Planungsbereichsgröße je nach Tätigkeitsspektrum

In der hausärztlichen Versorgung wird nun auf den sog. Mittelbereich als Planungsbereich abgestellt, bei den Fachärzten auf den Kreis und die kreisfreie Stadt bzw. bei der spezialisierten fachärztlichen Versorgung auf die Raumordnungsregion. Berücksichtigt werden die unterschiedlichen Leistungsbedarfe der Patienten im Alter von unter bzw. ab 65 Jahren sowie Mitversorgungseffekte einer Stadt fürs Umland. Bei den Psychotherapeuten ergeben sich so knapp 1400 freie Sitze.

Für die Förderung der Versorgungsstrukturen auf dem Land sieht die Bedarfsplanungsrichtlinie z.B. die Möglichkeit vor, innerhalb einer dreijährigen Übergangsphase Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad zwischen 100 bis 110 % für weitere Niederlassungen zu sperren. Auch können in einem alten Planungsbereich bestehende Zulassungsbeschränkungen beibehalten werden, bis innerhalb des neuen Bereichs ein Versorgungsgrad von mindestens 100 % erreicht ist.

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