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Neuer EBM mit mehr Cents für weniger Punkte?

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

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Am nächsten Wochenende will die KBV ihr neues EBM-Konzept zur Stärkung der Grundversorgung vorstellen. Möglicher Start für die neue Abrechnung der Hausärzte könnte der 1. Juli 2013 sein.

Das hat die Vertragsärzte immer schon gewurmt: Wegen der Beitragssatzstabilität kam der betriebswirtschaftlich kalkulierte Punktwert von 5,11 Cent nie bei ihnen an. Er wurde auf 3,5 Cent heruntergedrückt. Bei der nächsten Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) soll das anders werden.

Gemeint ist der Versuch, einen Punktwert von 5,11 Cent einzuführen und zugleich die Punktzahl je Leistung so zu reduzieren, dass ein Nullsummenspiel herauskommt. Das System „linke Tasche, rechte Tasche“ wird von vielen kritisiert: Dadurch werde die EBM-Unterfinanzierung der letzten Jahre per „Währungsreform“ weggezaubert.

Vertreterversammlung ist zunächst am Zug

Gehen auf diese Weise die Punktzahlen zurück, fragt sich mancher KV-Chef, wie er bei den anstehenden Honorarverhandlungen auf Landesebene noch Morbidität dokumentierten soll. Andere denken an die Plausibilitäts-Prüfung: Das ganze System muss überarbeitet werden, will man nicht eine Arbeitsbeschaffung für Fachjuristen kreieren.

Die Befürworter der Anhebung auf 5,11 Cent weisen darauf hin, dass ein erhöhter Punktwert bei künftigen EBM-Zuschlägen wesentlich mehr Honorar bringt. Sie erwarten, dass KBV-Chef Dr. Andreas Köhler zur Vertreterversammlung am 7. Dezember einen Kranz belastbarer Argumente für die „Währungsreform“ vorlegen wird.

Segnet die KBV-VV die Vorlage ab, soll sie schnellstmöglich in den Bewertungsausschuss eingebracht werden. Dort will man sie mit den Kassen konsentieren. Klappt das im ersten Quartal 2013, ist der 1. Juli für den Start des neuen EBM drin. Denn ein neuer EBM erfordert aus juristischen und pragmatischen Gründen einen Vorlauf von drei Monaten. Und auch die Software-Häuser benötigen Zeit zur Programmierung.

Zur Stärkung der Grundversorgung soll im Hausarztbereich eruiert werden, wer Vollversorger ist oder wer nicht. Eine zuwendungsorientierte Pauschale wird fließen, wenn eine sprechende und ggf. aufsuchende Behandlung erfolgt. Das Konzept sieht ferner vor, die notwendige technische Diagnostik so zu honorieren, dass nicht aus Gründen der Amortisation in die Menge gegangen werden muss.

Offenbar wird daran gearbeitet, das Hausarztkapitel zu einem abgeschlossenen Mini-EBM zu machen, der auch alle notwendigen Technik-Leistungen umfasst. In dem Mini-EBM sind Pauschalen, Einzelleistungen und Zuschläge als Honorar-Elemente vorgesehen. Insider sprechen deshalb von einem sehr komplexen Umbau.

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