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Neuer Hausarzt-EBM kommt zum 1.10.2013 - aber scheibchenweise

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Der neue Hausarzt-EBM wird von der KBV-Vertreterversammlung Ende Mai beschlossen, so Dr. Heinz Jarmatz, Chef des niedersächsischen Hausärzteverbandes. Dabei wird aber nicht alles auf einmal realisiert – die Technik-Komponente und die Chronikerstaffelung sollen erst 2014 kommen.

Neue Ziffern, frisches Geld – eigentlich sollten die neuen geriatrischen und palliativmedizinischen Leistungen, für die 125 Mio Euro für die Hausärzte zur Verfügung stehen, zum 1. Juli eingeführt werden. Doch die Zeit dafür ist zu knapp geworden, nun wird es der 1. Oktober werden, teilte Dr. Jarmatz auf dem Abrechnungsseminar beim Lüneburger Seminarkongress den Kollegen mit.

Von den insgesamt 250 Mio. Euro neuem Honorar werden 12 Mio. Euro nach Niedersachsen fließen, schätzt Dr. Jarmatz. Als ärgerlich empfindet er, wenn für die Erbringung von geriatrischen Leistungen zusätzliche Qualifikation gefordert wird. Die Geriatrie gehört seit jeher zur hausärztlichen Tätigkeit dazu; ein 60-stündiges Curriculum zur Abrechnungsbedingung zu machen, sei fehl am Platz.

Was sind typische, was sind untypische Leistungen?

Die Pläne um die Honorierung von typischen und untypischen Leistungen bereiten Ärzten Bauchschmerzen, wird auf dem Seminar deutlich. „Muss ich mir als Dermatologe und Allgemeinarzt Sorgen machen, weil ich auch dermatologische Leistungen anbiete?“, will ein Kollege wissen. Nein, beruhigt Dr. Jarmatz. Es seien nur Ärzte betroffen, die die als untypisch eingestuften Leistungen (z.B. Schmerztherapie, Akupunktur) erbringen.

Während in der Vergangenheit über die hälftige Kürzung bis hin zum gänzlichen Abzug der Versichertenpauschale bei der Erbringung von untypischen Leistungen pro Patient spekuliert wurde, spricht Dr. Jarmatz von einem „bestimmten“ Prozentsatz, der jedoch noch diskutiert werden müsste. Dr. Jarmatz präferiert eine Lösung, bei der Hausärzte einen Anteil an untypischen Leistungen ohne Kürzungen erbringen dürfen. Praxen jedoch, die zu über 70 % untypische Leistungen erbringen, würden dies voraussichtlich finanziell spüren.

Damit sollen auch Krankenhausambulanzen oder MVZ mit haus­ärztlichen Sitzen gebremst werden, die keine haus­ärztlichen Leistungen erbringen, aber Gelder aus dem Hausarzttopf abschöpfen, gibt Dr. Jarmatz zu bedenken.

Abstaffelung bei Technik-Leistungen erst ab 2014

Die Diskussionen rund um die Abstaffelung bei Technik-Leistungen (EKG, Sonographie etc.) dürften zur Ruhe kommen, denn diese Systematik soll erst 2014 gelten, sagt Dr. Jarmatz. Angedacht sei, eine bestimmte Anzahl, z.B. von Sonographien, mit einem Vergütungsanteil für die Ärztliche Leis­tung (AL) und einer Vergütung für die Bereitstellung der Technik (TL) zu honorieren. Für diese Anzahl an erbrachten Leistungen X (z.B. 20) erhält der Arzt jeweils AL plus TL.

Jenseits dieses Schwellenwertes bekommt der Arzt pro erbrachter Leistung nur noch den TL-Anteil bzw. kein AL bezahlt – bis zu einem bestimmten Limit Y (z.B. 800), das von der KV festgelegt wird. Über das Limit (Y+1) hinaus gibt es dann nur noch den AL-Anteil für jede weitere erbrachte Leistung, TL entfällt.

Diese Systematik soll dazu dienen, dass sich Geräte in der hausärztlichen Praxis wieder lohnen, die Anschaffungskosten sich amortisieren und sich notwendige Neuanschaffungen möglichst vorher refinanzieren, sagt Dr. Jarmatz.

Chronikerziffer ist umstritten - und wird aufgeschoben bis 2014

Auch die Abstaffelung der Chronikerziffer wird bis 2014 auf sich warten lassen. Zu groß sind die Differenzen zwischen Kassen, aber auch hausärztlichen Vertretern, ob es für ein oder mehrere chronische Erkrankungen weniger oder mehr Geld geben soll.

Quelle: 29. Seminarkongress Norddeutscher Hausärzte Lüneburg

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