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Orientierungspunktwert: Ärzte und Kassen gehen ins Schiedsverfahren

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Die Krankenkassen wollen an die Honorare der Niedergelassenen ran. Diese seien seit 2008 deutlich stärker gestiegen als der Aufwand der Praxen, lautet das Argument. Der Orientierungspunktwert soll deshalb sinken. Nicht mit uns, wettern in breiter Front die Vertreter der Vertragsärzte.

Der Orientierungswert, um den derzeit in Berlin im Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen gestritten wird, ist laut Gesetz jeweils zum 31. August für das Folgejahr zu bestimmen. Am ersten Verhandlungstag Mitte August gab es keine Beschlüsse. „Beide Seiten haben das Schiedsverfahren, also den Erweiterten Bewertungsausschuss, angerufen“, informiert KBV-Pressesprecher Dr. Roland Stahl. Termin für die nächste Sitzung ist der 30. August.

Dass die Verhandlungen schwierig sind, war klar, zu konträr sind die Vorstellungen. Während die KBV mehr als drei Milliarden Euro zusätzliches Honorarvolumen fordert, will der GKV-Spitzenverband ans Eingemachte.

Sein Ziel ist die Absenkung des Orientierungspunktwertes von jetzt rund 3,5 auf 3,25 Cent. Begründet wird das damit, dass der durchschnittliche Praxisüberschuss je Arzt allein aus der Versorgung von GKV-Versicherten von 105 000 Euro im Jahr 2007 auf 134 000 Euro im Jahr 2011 gestiegen sei. Bei Hinzurechnung der PKV-Erlöse seien es sogar geschätzte 165 000 Euro Reinertrag je Arzt.

Gutachter rechnen mit preissenkenden Effekten

Der Spitzenverband unterlegt seine Forderungen mit einem Gutachten des Wirtschaftsforschungsinstitutes Prognos. Laut diesem konnten die Ärzte seit 2008 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro verbuchen. Das resultiert sowohl aus der gestiegenen Gesamtvergütung, als auch aus Kostendegressionseffekten durch Fallzahlsteigerungen, dem Rückgang der Zahl der Praxen und aus dem organisatorischen Fortschritt. Die Einnahmen der Ärzte seien dabei deutlich stärker gestiegen als die Kosten der Praxen. Projektleiter Dr. Ronny Wölbing erklärt dazu: „Nach unseren Berechnungen kann der Orientierungswert um circa 7 % abgesenkt werden.“

Die Autoren gehen sogar davon aus, dass weitere Absenkungen möglich sind, z.B. nach Produktivitätssteigerungen durch moderne Geräte oder durch die Delegation ärztlicher Leistungen. Als weitere Stellgrößen werden der Anstieg des Anteils der Gemeinschaftspraxen und MVZ an der Versorgung von jetzt 49 auf 60 % sowie die Senkung der Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 51 auf 50 Stunden angegeben.

Ärzteschaft tut ihre Empörung kund

Die Ärzteschaft ist zutiefst empört über das Gutachten und die Kassenpläne. „Unverantwortlich“, „nicht nachvollziehbar“, „gefährdet die Versorgung“ – so der Tenor. Schon jetzt stünden keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, um entsprechend der überdurchschnittlich hohen Morbidität die Bevölkerung adäquat zu versorgen, melden die sieben KVen im LAVA-Verbund mit Bezug auf ihre Länder.

Ähnlich das Statement des Hausärzteverbandes: „Aufwand und Vergütung stehen vor allem in der hausärztlichen Praxis bereits jetzt in einem Missverhältnis. Honorarsenkungen sind zudem kein Anreiz für den dringend benötigten Nachwuchs.“

Der Internistenverband BDI und die KV Westfalen-Lippe erinnern an den kalkulatorischen Punktwert von 5,11 Cent, der bereits erheblich unterschritten wird. Deutlich auch die Einschätzung der Vorsitzenden der KV Rheinland- Pfalz, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser: „Mit Gutachten ist es wie mit Statistiken: Nur was man selbst gefälscht (oder bezahlt) hat, ist brauchbar.“ Der Vorstand der KV Bayerns kann vor allem angesichts der guten Wirtschaftslage der Krankenkassen die GKV-Pläne nicht nachvollziehen.

KBV-Chef Dr. Andreas Köhler monierte bereits vor Beginn der Verhandlungen in einem Brief an die KV-Führungen und Ärzte im Bewertungsausschuss, dass das Vorgehen des GKV-Spitzenverbandes „nicht nur fachlich falsch, sondern vor allem auch politisch fragwürdig“ sei. Dr. Köhler rügt „methodische Ungereimtheiten“ des Prognos-Gutachtens. Es sei „so schlecht, dass eigentlich die Druckerschwärze vor Scham rot werden müsste“.

Dass der GKV-Spitzenverband damit Preis- und Mengenkomponente der Gesamtvergütung verknüpfe, sei „klar gesetzeswidrig“ und eine „fatale Provokation für das Bemühen um die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden vertragsärztlichen Versorgung“.

KBV droht Klage gegen eigenes Gremium an

„Die Kassen wollen im Prinzip zurück zur Budgetierung mit floatenden Punktwerten“, sagt der KBVChef. Bei der Vertreterversammlung der KVen Schleswig-Holstein und Hamburg kündigte an: „Wenn wir im Erweiterten Bewertungsausschuss mit unseren Forderungen scheitern, müssen wir als KBV leider unser eigenes Gremium verklagen, denn das kann sich die Selbstverwaltung nicht bieten lassen.“

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