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Pharma-Unternehmen nennen begünstigte Ärzte

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Da das Zusammenwirken von Ärzten und Pharma-Industrie „schnell unter den Generalverdacht der Beeinflussung und Manipulation gestellt“ wird, wie der Verband vfa feststellt, ist die Branche dem Gesetzgeber zuvorgekommen: Zuwendungen werden offengelegt und Geschenke verboten.

Mitglieder des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittel­industrie“ (FSA) verpflichten sich mit dem neuen Transparenzkodex, ab dem Jahr 2016 jährlich vermögenswerte Zuwendungen an Ärzte und weitere Angehörige der Fachkreise sowie Organisationen wie z.B. Kliniken auf ihren Unternehmens-Webseiten zu veröffentlichen. Bei der Nennung von individuellen Informationen sind die Unternehmen allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die der Einwilligung der Betroffenen angewiesen.

Es geht um Spenden, Sponsoring, Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen, Dienstleistungs- und Beratungshonorare sowie Zuwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung ab dem Jahr 2015. Der FSA-Transparenzkodex wird erst nach der kartellrechtlichen Genehmigung – und somit seiner Anerkennung als Wettbewerbsregel – in Kraft treten und damit für die Mitgliedsunternehmen des FSA verbindlich werden.

„Bewussteinswandel bei forschenden Unternehmen“

Die Einhaltung des Kodexes wird von der Schiedsstelle des FSA überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert. Das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie ahndet seit 2004 Verstöße gegen seine Regeln mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Nach Angaben des Vereins repräsentieren die ihm angeschlossenen Unternehmen mehr als 70 % des deutschen Pharmamarkts. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen könnten sich den Kodizes nicht entziehen, betont der FSA; als Wettbewerbsverein gehe er bei Fehlverhalten zivilgerichtlich gegen sie vor.

 

Neben dem Transparenzkodex hat die Mitgliederversammlung des FSA auch eine grundlegende Änderung beim Fachkreise-Kodex verabschiedet. Künftig soll die Abgabe jeglicher Geschenke an Angehörige der Fachkreise verboten sein. Dies gilt auch für geringwertige Werbegaben wie Kugelschreiber oder Schreibblöcke. Die neue Regelung soll – vorbehaltlich der fürs 1. Quartal 2014 erwarteten Genehmigung durch das Bundeskartellamt – nicht vor dem 1. Juli 2014 in Kraft treten.

 

„Wir bauen bei der Umsetzung der Vorschriften des neuen Kodexes auf das Verständnis und die Mitwirkung vieler Patienten und Ärzte“, erklärte Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa). „Transparenz wird heute in allen Bereichen der Gesellschaft gefordert und die Pharma-Industrie macht beherzte Schritte, dem Rechnung zu tragen. Diese Entwicklung ist unumkehrbar! Bei den forschenden Pharma-Unternehmen hat es auf breiter Front einen Bewusstseinswandel gegeben, der auch gelebt wird.“

"Dr. Muster hat vom Unternehmen 1.500 Euro erhalten"

So könnte eine Veröffentlichung nach dem Transparenzkodex laut FSA künftig aussehen: „Dr. Hans Muster, Mustermannstraße 1 in 12345 Musterstadt, LANR, hat vom Unternehmen ABC-Pharma im Zeitraum von 01.01.2015 bis 30.06.2015 geldwerte Leistungen in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Herr Dr. Muster hat in diesem Zeitraum drei Vorträge zu seinem Fachgebiet Onkologie im Rahmen von internen Fortbildungsveranstaltungen gehalten.“

 

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