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Hausärztemangel Politik zu sehr auf Allgemeinmedizin fixiert

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Es ist an der Zeit, Nachwuchs in die hausärztliche Versorgung zu bringen. Es ist an der Zeit, Nachwuchs in die hausärztliche Versorgung zu bringen. © ASDF – stock.adobe.com
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Eine Prognose lautet, dass bis 2035 bundesweit rund 11.000 Hausärzte in der Versorgung fehlen könnten. „Die Maßnahmen dagegen sind alle nicht zielführend“, kritisiert Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI). Der Verband fordert, hausärztliche Internisten stärker einzubeziehen.

Beim Agieren gegen den Haus­ärztemangel bringt der BDI eine stärkere Rolle seiner hausärztlich tätigen Mitglieder bei der Weiterbildung, der Nachbesetzung und der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) ins Spiel. Von einem Ungleichgewicht und einer einseitigen Bevorzugung der Allgemeinmedizin spricht die BDI-Präsidentin.

2035 werden voraussichtlich 11.000 Hausärzte fehlen

Die Dringlichkeit für Anpassungen belegt der Berufsverband mit Zahlen aus einer eigenen Umfrage zur hausärztlichen Versorgung (Juli/August). Demnach planen 74,5 % der betreffenden Mitglieder, ihre Praxis in den nächsten 15 Jahren abzugeben. Neumann-Grutzeck verweist zudem auf eine Prognose des IGES-Instituts, nach der 2035 bundesweit 11.000 Hausärzte fehlen werden. Ein Fünftel aller Landkreise wäre dann unterversorgt. Dass die hausärztlichen Internisten trotzdem vielfach nicht die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten haben wie Allgemeinmediziner, erschließt sich der Verbandschefin und ihren Vorstandskollegen nicht. 26 % der Haus­ärzte sind zurzeit Internisten.

Die haus­ärztliche Tätigkeit werde in § 73 Abs. 1a SGB V als Aufgabe von Allgemeinärzten, Kinder- und Jugendmedizinern, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und Praktischen Ärzten beschrieben, erinnert Neumann-Grutzeck. Seit 2013 habe es bei den hausärztlichen Internisten einen Zuwachs von 25 % gegeben. In der Allgemeinmedizin stagniere die Entwicklung eher. Die Versuche von Politik und Selbstverwaltung, die Hausärzte zu stärken und den Nachwuchs zu fördern, seien bisher völlig fixiert auf die Allgemeinmedizin, kritisiert die BDI-Chefin. Die Weiterbildung ist für den BDI ein entscheidender Punkt zum Umsteuern. Die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin werde gefördert in allen Bereichen, in den Kliniken, in der Praxis. Für die Internisten gebe es das in diesem Maße nicht. „Da sehen wir ein großes Problem“, sagt Neumann-Grutzeck, die als angestellte Internistin in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis arbeitet. Das Potenzial jedenfalls ist aus ihrer Sicht vorhanden, denn Zahlen aus 2019 zeigten, dass von 7.500 geförderten Weiterbildungsstellen für die Allgemeinmedizin 3.050 gar nicht besetzt wurden. Warum nutze man also die Stellen nicht für Internisten? Bei einer Förderung wie in der Allgemeinmedizin würden fast 60 % der hausärztlichen Internisten Weiterbildungsstellen anbieten. Die Innere Medizin sei für Nachwuchsärzte ein attraktives Fach, zu sehen sei dies an den Abschlüssen, sagt die Präsidentin. „Es wäre gut, wenn viele Kollegen es schaffen, Nachwuchs in die hausärztliche Versorgung zu bringen.“ Ein weiteres Problem sei die Nachbesetzung frei werdender Sitze. Auch hier gebe es ein Ungleichgewicht und eine einseitige Bevorzugung der Allgemeinmedizin. „Die Internisten dürfen eigentlich erst, wenn andere nicht wollen.“ Der BDI fordert deshalb eine Novellierung des § 103 Abs. 3a Satz 6 SGB V, damit freie Sitze im hausärztlichen Bereich gleichberechtigt durch alle Fachgruppen nachbesetzt werden können. In der HzV sieht der Berufsverband Internisten ebenfalls als benachteiligt an. Um einen HzV-Vertrag ins Laufen zu bringen, müssten mindestens 50 % der Allgemeinmediziner – nicht der Haus­ärzte – eines KV-Bezirks dabei vertreten sein. Deshalb würden 60 % der hausärztlichen Internisten bisher an solchen Verträgen gar nicht teilnehmen. Das untermauere die Notwendigkeit, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der alle an der hausärztlichen Versorgung beteiligten Fachgruppen gleichermaßen berücksichtige. Der BDI hält eine entsprechende Änderung des § 73b Abs. 4 SGB V für notwendig, um mehr internistische Kompetenz berücksichtigen zu können. „Wir müssen ran ans SGB V, wenn wir den Hausärzte­mangel in Deutschland bekämpfen wollen“, betont Neumann-Grutzeck. Der Verband will dies über Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und im Bundesgesundheitsministerium erreichen. Auch für eine Initiative auf Länderebene wird er werben.

Quelle: 14. Deutscher Internistentag

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