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Praxisnetze - Pro und Contra

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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In der Gesundheitspolitik werden „Ärztenetze“ gern zum Thema gemacht. Doch das ärztliche Interesse daran, ist nicht überschäumend, zeigt der CGM-GesundheitsMONITOR.

440 niedergelassene Ärzte wurden im September im Auftrag von CompuGroup Medical AG und Medical Tribune repräsentativ befragt. 40,2 % davon nehmen an einem Ärztenetz teil, die anderen nicht (45,5%) bzw. noch nicht, sind aber an Netzen interessiert (13,8 %).

Verbesserte kollegiale Kommunikation im Netz

Befragt nach den Anreizen, die ein Netz bietet, nennt jeder fünfte Arzt (20,7 %) die verbesserte Kommunikation mit Kollegen und anderen Leistungserbringern wie Krankenhäusern. Ungefähr gleichgewichtig (rund 14 bis 15 %) gelten als Pluspunkte: „Verbesserung der Patientenversorgung“, „elektronischer Datenaustausch innerhalb von Ärztenetzen“ und „gemeinsame medizinische Prozesse (Behandlungspfade und Medikation)“.


Nur jeder Zehnte sieht Stärken wie schnellere Patiententermine bei Kollegen, Kosten- und/oder Honorarvorteile oder eine zusätzliche Einnahmequelle durch Selektivverträge. 8,4 % der Befragten bekunden klipp und klar: „Es gibt keine gravierenden Anreize für Ärztenetze.“

Fehlende Anreizsysteme und mangelhafte politische Rahmenbedingungen nennen 17,5 % der Befragten als Handicap für Ärztenetze. Aber auch der Aufwand an Zeit und Geld bzw. dessen mangelnde Vergütung werden moniert. 16,9 % sagen: „Die versprochenen Vorteile werden nicht erreicht.“

Dass die Ärztenetze künftig eine große Bedeutung haben werden, glaubt ein Drittel der Befragten nicht. Gut jeder Fünfte ist vom Zukunftspotenzial für die Versorgung überzeugt. Jeder sechste Kollege sieht in den Zusammenschlüssen zumindest eine „sinnvolle Ergänzung“. Ein Viertel erklärt: Die Netze müssen gefördert werden, dann wächst ihre Bedeutung.“

Auf die Größe kommt es an: KBV will Praxisnetze fördern

Gemäß § 87b (2) und (4) SGB V können die KVen für vernetzte Praxen gesonderte Vergütungsregelungen, auch eigene Honorarvolumen, vorsehen. Das wird ab 2013 der Fall sein. Die KBV erstellt die Rahmenvorgaben; das Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband muss noch hergestellt werden.

Förderwürdige Netze werden Ziele wie die belegbare kooperative Versorgung von Patienten mit verbesserter Effizienz zu verfolgen haben. Neben Formalem wie Gesellschaftsform oder Gebietsbezug werden auch versorgungsrelevante Merkmale betrachtet werden, z.B. ob Fallkonferenzen, Dokumentationsstandards, Behandlungspfade oder ein Überleitungs-Management angewendet werden.

Auch die Größe des Netzes spielt eine Rolle. 20 bis 200 beteiligte Praxen sollten es schon ein, so KBV-Pressesprecher Dr. Roland Stahl. Die Rede sei also von 40 bis 50 der bestehenden rund 400 Netze.

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