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Prof. Montgomery: Korruption im Strafrecht verankern

Gesundheitspolitik Autor: Antje Thiel

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Das Gesundheitswesen ist aufgrund der darin bewegten Geldmengen möglicher­weise besonders anfällig für Korruption. Das mutmaßt die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storks.

Die Senatorin Prüfer-Storks möchte, dass eine Rechtslücke zügig geschlossen wird. Den Vorschlag dazu gibt‘s ja schon. Seit der sog. Ratiopharm-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2012 bewegen sich Ärzte, Standesvertretungen und Ermittlungsbehörden beim Thema "Bestechlichkeit von Ärzten" in einem rechtspolitischen Vakuum.

Weil Vertragsärzte keine Amtsträger oder Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind, kann man sie im juristischen Sinne nicht bestechen. Wer Geschenke oder Vergünstigungen annimmt, muss also nicht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen – selbst wenn sein Verhalten aus berufsrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mag.

"Keine Handhabe, wenn der Beschuldigte nicht mitspielt"

Dem Bundesrat liegt seit Sommer 2013 ein Gesetzentwurf aus Hamburg vor, der eine Ergänzung des § 299 Strafgesetzbuch vorsieht. Gesundheitssenatorin Prüfer-Storks lobt den Entwurf, weil er nicht nur Vertragsärzte, sondern auch andere Angehörige von Heilberufen unter Strafe stellt, die Vorteile annehmen.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, hält es für richtig, die Korruption von Heilberuflern im Strafrecht zu verankern.

Vorteilsnahme sei Ärzten zwar bereits heute laut Berufsrecht verboten, doch die Ärztekammern hätten keine Handhabe, wenn der Beschuldigte nicht mitspiele: "Wenn die Ärztekammer aufgrund eines Verdachts bei einem Arzt an die Tür klopft und seine Akten prüfen will, kann der Arzt einfach Nein sagen. Sein Anwalt rät ihm dann, jedes Schreiben ein halbes Jahr liegen zu lassen, sodass sich das Verfahren über Jahre hinzieht."

Nur zu gern würden die Ärztekammern diese Fälle dann zur Ermittlung und Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft weiterreichen. "Ich wünsche mir ein Berufsrecht, das sich des Strafrechts bedienen kann", bekannte Prof. Montgomery.

Der Arzt als Sachwalter von Krankenkassen und Patienten

Zumindest in der Hamburger Staatsanwaltschaft würde man in diesen Fällen gern wieder ermitteln, meint Oberstaatsanwältin Cornelia Gädingk. Ihre Kammer ist für Korruptionsdelikte zuständig und hat den richtungsweisenden Fall vors Hamburger Landgericht gebracht, weil man den Vorwurf der "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr" für anwendbar hielt.

Und obwohl der BGH hierzu anders geurteilt hat, ist Gädingk überzeugt: "Ärzte sind Treuhänder des Vermögens der Krankenkassen, die sich zur Sicherung der Versorgung der Vertragsärzte bedienen. Daher sind Vertragsärzte Sachwalter der Kassen."

Ähnlich argumentiert der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Arzt Dr. Wolfgang Wodarg, der sich im Vorstand von Transpa­rency International mit Korruption im Gesundheitswesen befasst.

Juristen warnen Ärzte vor Büchse der Pandora

"Wir müssen hier über Schutzgüter reden. Zum einen werden dem Arzt von den Kassen Gelder der Solidargemeinschaft anvertraut. Zum anderen vertraut der Patient ihm seine Gesundheit an, ähnlich wie ein Bauherr einem Architekten sein Haus anvertraut und erwartet, dass dieser nicht mit dem Baustoffhändler kungelt."

Einige der auf der Hamburger Veranstaltungsreihe "Rechtspolitischer Salon"  anwesenden Rechtsanwälte waren mit der Diskussion nicht ganz zufrieden. "Ich verstehe nicht, warum die Ärzte selbst so laut nach dem Strafrecht schreien, nur um ihre eigene Glaubwürdigkeit wiederherzustellen. Das neue Gesetz könnte sich als Büchse der Pandora erweisen", warnte ein Jurist vor einer Prozesslawine.

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