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Provisionen für PKV-Vermittler: Gesetz soll Maßlosigkeit stoppen

Gesundheitspolitik Autor: Petra Spielberg

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Ab April 2012 soll es in der privaten Krankenver­sicherung (PKV) keine millionenschweren Maklerprovisionen mehr geben. Vermittler sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig nur noch maximal neun Monatsbeiträge für einen Abschluss bekommen.

In dem vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegten Entwurf im Zuge der Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts war zunächst sogar eine Begrenzung auf acht Monate vorgesehen. Derzeit sind nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) 15 Monatsbeiträge keine Seltenheit. Bei einem 30-jährigen Mann, der sich privat krankenversichern will, entspricht das einer Maklerprovision von 6525 Euro bei einem durchschnittlichen Zeitaufwand von acht Stunden für die Beratung und Vermittlung eines Vertrages.

Unterm Strich kommen die Makler somit im Schnitt auf rund 100 Millionen Euro Prämien jährlich für PKV-Vertragsabschlüsse. Die Zeche zahlt im Regelfall der Kunde durch hohe Versicherungsbeiträge.

Exorbitant hohe Prämien für Neukunden

Dem BdV sind solche Exzesse ein Dorn im Auge. „Zu hohe Provisionen dürfen nicht von der Information und Beratung des Verbrauchers ablenken“, so Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV. Fraglich sei allerdings, ob die beschlossenen Maßnahmen wirklich dazu führen, die Missstände zu beseitigen. „Wir sprechen uns daher für eine Abkehr von der Abschlussprovision hin zur Laufzeitprovision aus“, betont Kleinlein. Vermittler würden so motiviert, den für den Verbraucher langfristig geeigneten Krankenversicherer und Tarif anzubieten.

Hauptgrund für die Provisionsexzesse in den zurückliegenden Jahren war das schleppende Neugeschäft in der PKV. Einige Versicherungen haben mit sehr hohen Provisionszahlungen gelockt, um Neukunden zu gewinnen.

Erneute Provision bei raschem Vertragswechsel

Das hat nach Angaben des BdV auch dazu geführt, dass manche Makler ihre Kunden recht bald nach einem Vertragsabschluss dazu geraten haben, die Versicherung zu wechseln, um erneut Provision kassieren zu können.

Derlei Auswüchse gingen schließlich auch der Politik zu weit. Mit dem Gesetzesvorhaben will die schwarz-gelbe Regierungskoalition nicht nur die Abschlüsse deckeln, sondern zugleich auch eine fünfjährige Stornohaftungszeit einführen. Bislang gelten in der Regel zwei Jahre. Kündigt ein Kunde in diesem Zeitraum seinen Vertrag oder stellt ihn beitragsfrei, muss der Vermittler die Provision anteilig zurückzah­-
len.

Allerdings soll der Vermittler nicht haften, wenn ein PKV-Kunde wegen niedriger Einkünfte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss. Geldwerte Vorteile sollen zudem auf den zugelassenen Höchstbetrag angerechnet werden.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßt die Pläne der Bundesregierung.

„Eine Regulierung durch die Branche selbst ist aus kartellrechtlichen Gründen zwar nicht möglich. Alle Beteiligten sehen aber, dass man im Interesse des Verbraucherschutzes Übertreibungen vermeiden muss“, erklärt der Direktor der PKV, Volker Leienbach. Die Regelungen dürften allerdings im Interesse der Versicherten die fortdauernde persönliche Betreuung durch die Vermittler nicht beeinträchtigen.

Verband der PKV fordert mehr Zeit

Die PKV hatte zudem darauf gedrängt, mit einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bis Ende des Jahres zu warten, um der Branche ausreichend Zeit zu geben, bestehende Verträge anzupassen und die Beiträge neu zu kalkulieren. Daraus wird nun aber nichts. Die Änderungen sollen ab April nächsten Jahres gelten.    

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